Betreff
Mülleimer - ERBA Weiher: CSU-Fraktionsantrag Nr. 125/2015 vom 21. Juli 2015
Vorlage
773/020/2016
Aktenzeichen
III/EB 77
Art
Beschlussvorlage

1. Die im Sachbericht aufgezeigten Maßnahmen sollen durch die Verwaltung umgesetzt werden.

2. Der Fraktionsantrag der CSU Nr. 125/2015 vom 21.07.2015 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat für die Sanierung und den Umbau des ERBA-Weihers ein Planungskonzept vorgelegt, das sowohl die derzeit unbefriedigende Situation des Weihers lösen, als auch zu einer Aufwertung der Grünanlage führen wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner der ERBA-Siedlung wurden vor Ort dazu von BM II, Frau Lender-Cassens, und Amt 31 mit Beteiligung von Abt. Stadtgrün an zwei Informationsnachmittagen in 2014 und 2015 informiert.
Der momentane Zeitplan sieht einen Baubeginn im zeitigen Frühjahr 2016 vor; Bauzeit etwa 3-4 Monate.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Abt. Stadtgrün wird nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme den umlaufenden, unbefestigten Weg überarbeiten. Im Zuge der Überarbeitung ist geplant, entlang des Weges auch drei Abfallbehälter aufzustellen. 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Einbau von drei Abfallbehältern nach Abschluss der Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

x                werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:  Fraktionsantrag Nr. 125/2015 der CSU-Fraktion vom 21.07.2015