Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die in den Planunterlagen dargestellten Geländer sollen entsprechend den Auflagen zum Bescheid für die Bergkirchweih erneuert und umgebaut werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 60.000 € sind bei Amt 23 für das Jahr 2016 vorhanden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gemäß der Ergänzung der Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen zu Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Hierzu sind geeignete ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen (Art. 36 BayBO). Diese müssen mittelfristig, d. h. in den kommenden 4 bis max. 5 Jahren mind. 1,10 m hoch und so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird. Zusätzlich müssen die Tische und Bänke einen Abstand von den Geländern von 1,0 m einhalten.
In einer ämterübergreifenden Ortsbesichtigung wurde ein Bedarf von ca. 1.250 m umzubauendes Geländer ermittelt, um die Auflagen des o.g. Bescheids einzuhalten. Zur Umsetzung der im Bescheid genannten Fristen sind in den kommenden Jahren jährlich mind. 200 – 300 m Geländer umzubauen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend vorzusehen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Als erste Maßnahme ist daher vor der Bergkirchweih 2016 beabsichtigt, oberhalb des Hübner-kellers sowie im Bereich der Sitzflächen gegenüber vom Hübnerkeller, vom Niklaskeller und vom Hofbräukeller die vorhandenen Holmgeländer gegen ein 1,10 m hohes Füllstabgeländer auszutauschen. Die Form und Ausgestaltung der Geländer wurde im Vorfeld mit den beteiligten Dienststellen und insbesondere mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und ist in dem beiliegenden Foto dargestellt.
Für die einzubauenden Geländer mit einer Länge von ca. 73 m und unter Berücksichtigung der erforderlichen Einzelfundamente ergeben sich gemäß einer groben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 60.000 €.
Die Leistungen werden gemäß VOB beschränkt ausgeschrieben.
Die Maßnahme soll vor der Bergkirchweih 2016 abgeschlossen sein.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
60.000 € |
bei IPNr.: 573.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
01.02.2016, gez. Deuerling
Anlagen: Lageplan
(Anlage 1)
Geländerstützwand
Einzelfundament (Anlage 2)
Foto vom Geländer (Anlage 3)