1. Der Bildungsausschuss befürwortet die Bewerbung der Stadt Erlangen für das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildung für Neuzugewanderte“ und empfiehlt die Antragsstellung zum 01.03.2016.
2. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss befürwortet die Antragsstellung für das Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildung für Neuzugewanderte“ zum Antragszeitpunkt 01.03.2016 sowie die Schaffung der stellenplanrechtlichen Voraussetzungen durch Umwandlung einer Planstelle aus dem Referatsbereich IV (bisher Clearingstelle).
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ zum Antragszeitpunkt 01.03.2016 zu stellen.
4. Die stellenplanrechtlichen Voraussetzungen werden durch Umwandlung einer Planstelle aus dem Referatsbereich IV (bisher Clearingstelle) geschaffen.
5.
Die notwendigen Finanzmittel, die in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichen sind, sind beim Finanzreferat für die Jahre 2017 und
2018 zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 22. Januar
2016 die Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ veröffentlicht. Diese kommunale Koordinierung soll als
zentraler Ansprechpartner die relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene
koordinieren, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Ziele der
Förderung sind:
– die Bündelung der lokalen
Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch
systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven
zivilgesellschaftlichen Akteure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich
organisierte Initiativen, Vereine, Verbände – sowie der Sozialpartner,
Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und
Unternehmens-Initiativen;
– die Optimierung der
kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese
Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der
Kommunalverwaltung.
Dadurch sollen
·
Zugänge
zum Bildungssystem verbessert werden,
·
Bildungsangebote
aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden,
·
ein
verbessertes Management im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung
gefördert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zentrale Aufgaben einer Bildungskoordinatorin/eines Bildungskoordinators
sind:
(1)
Aufbau
kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Er-weiterung
gegebenenfalls bestehender Strukturen
(2)
Identifizierung
und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der
Kommunalverwaltung
(3)
Herstellung
von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene
Bildungsangebote und Koordination derselben
(4)
Datenbasierte
Entwicklung von Konzepten und Angeboten
(5)
Beratung
von Entscheidungsinstanzen der Kommune
Die Bildungskoordinatorin/der
Bildungskoordinator schafft die Basis für ein ganzheitliches Wissens- und
Projektmanagement im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/Er stellt die
relevanten Steuerungsinformationen für die politischen Entscheidungsträger zur
Verfügung und nimmt somit eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen
Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern ein.
Voraussetzung für ein effizientes,
effektives und zielorientiertes Arbeiten ist eine strategische Anbindung an die
Führungsspitze, um eine breite Akzeptanz sowohl innerhalb der Kommune als auch
bei den externen Partnern zu erzielen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 22. Januar 2015 hat die Stadt Erlangen zum 1. Februar 2015 bildungsrelevante Aufgaben im Bildungsbüro, das direkt dem Referat IV unterstellt ist, gebündelt.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhält das Bildungsbüro seit 1. September 2015 Fördermittel im Rahmen des ESF-Projektes „Bildung integriert“ mit dem Ziel, ein umfassendes Bildungsmonitoring sowie eine systematische Bildungsberatung zu implementieren. Weitere Arbeitsschwerpunkte bilden die Ganztagsbildung sowie das Strategische Übergangsmanagement Schule – Beruf. Eine Ansiedlung der Aufgabe „Bildungskoordination“ im Bildungsbüro ist sachlich schlüssig, erfüllt das Erfordernis der Angliederung an „zentraler Stelle“ innerhalb der Kommunalverwaltung und bildet eine neutrale Basis sowohl für steuerungsunterstützende Funktionen als auch die Schnittstellenfunktion nach innen und nach außen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ beantragt das Bildungsbüro Erlangen zum Antragszeitpunkt 1.3.2016 beim BMBF die Finanzierung einer Personalstelle in Entgeltgruppe 13 TVöD für die Projektdauer von zwei Jahren. Bei erfolgreichem Projektantrag ist der Maßnahmenbeginn voraussichtlich im Frühsommer 2016 möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
1.1.
Stellenplan
Die erforderliche Stammplanstelle für das
Projekt wird durch Umwidmung einer der Planstellen aus dem Bereich der Clearingstelle
(wird voraussichtlich zum 31.03.2016 aufgelöst) im Referat für Bildung, Kultur
und Jugend geschaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung
eine entsprechende Organisationsverfügung erstellen. Nach Ende des Projekts
wird Referat IV den Antrag auf Einzug der Planstelle zum Stellenplan stellen.
1.2.
Finanzmittel
Förderfähig für Kommunen in der Größenordnung von 100.000 Einwohnern sind die Kosten für eine Personalstelle sowie Reisekosten.
Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von zwei Jahren. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen für den Gesamtförderzeitraum von 2016 bis 2018 insgesamt 157.200,00 Euro.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht
rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Die notwendigen Finanzmittel, die in
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind, sind beim Finanzreferat für die Jahre
2017 und 2018 zum Haushalt anzumelden.
Kalkulation:
|
Jahr
1 |
Jahr
2 |
Summe |
Arbeitgeberbruttokosten (EG
13) |
75.100,00
€ |
75.100,00
€ |
150.200,00
€ |
Dienstreisen |
3.500,00
€ |
3.500,00
€ |
7.000,00
€ |
|
|
|
|
Summe |
78.600,00
€ |
78.600,00
€ |
157.200,00 € |
Dienstreisen werden bis zu einer Höhe von 3.500 Euro pro Jahr übernommen
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 7.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ 150.200,00 |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ 157.200,00 |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“