Betreff
Anträge des AIB aus dessen Sitzung vom 12. November 2015 zum Personalstand in der Flüchtlingsberatung
Vorlage
V/021/2016
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Das Personal zur Asylsozialberatung und Migrationserstberatung wird fortlaufend entsprechend der Flüchtlingszahlen erhöht. Der Beschluss zur Vorfinanzierung der Asylberater vom 19. Februar 2014 gilt auch für die neu zu besetzenden Stellen.


1. Asylsozialberatung

Neben der Unterbringung, der Versorgung mit Mahlzeiten und der medizinischen Betreuung benötigen die geflüchteten Menschen soziale Betreuung, um das Einleben in Erlangen zu begleiten und zu erleichtern.
Die Stadt Erlangen kooperiert hier seit Jahren mit der AWO – seit einigen Monaten auch mit dem ASB. Dieser „Umweg“ bei der Einstellung von Sozialarbeitern ist notwendig, weil auch nach der neuen Richtlinie zu Asylsozialberatung die Ausschreibung und Einstellung, sowie die Beantragung der Zuschüsse des Sozialministeriums für Asylberater nur über einen Wohlfahrtsverband möglich ist und nicht direkt von den Kommunen aus erfolgen kann.

Der Freistaat Bayern hat die Quote für die Sozialbetreuung von Asylbewerbern auf 1:150 festgelegt.
Bei derzeit ca. 1 000 Asylbewerbern entspricht dies 6,6 vollen Stellen. Zurzeit sind vier halbe Stellen und fünf ganze Stellen besetzt, sodass mit sieben Vollzeitäquivalenten die Versorgung nach den Vorgaben der Staatsregierung erfüllt ist.
Neue Stellen werden nach und nach vom ASB beantragt.

 

2. Migrationsberatung:

Nach Anerkennung als Flüchtling geht die Zuständigkeit für die Versorgung der Flüchtlinge ins SGB II über – verbunden mit der Beratung durch die Migrationserstberater.

Die AWO hat die Aufstockung auf zwei ganze Stellen beantragt.

Auch für diese Beratungstätigkeit ist die Stadtverwaltung nicht antragsberechtigt, sondern muss diese Stellen über einen Wohlfahrtsverband besetzen.

Mit Blick auf die Herkunftsländer kann prognostiziert werden, dass ein relativ großer Teil der Asylsuchenden gute Aussichten auf einen positiven Bescheid hat.
Dementsprechend ist auch im Bereich der Migrationserstberatung weiterhin mit steigenden Mitarbeiterzahlen zu rechnen, die dann nach Absprache von der AWO oder dem ASB beantragt werden.


Anlagen:      9. Sitzung des Ausländer- und Integrationsbeirates am 12. November 2015 - Anlagen 1 und 2