Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Das Personal zur Asylsozialberatung und Migrationserstberatung wird fortlaufend
entsprechend der Flüchtlingszahlen erhöht. Der Beschluss zur Vorfinanzierung
der Asylberater vom 19. Februar 2014 gilt auch für die neu zu besetzenden
Stellen.
1. Asylsozialberatung
Neben der Unterbringung, der Versorgung mit Mahlzeiten und
der medizinischen Betreuung benötigen die geflüchteten Menschen soziale
Betreuung, um das Einleben in Erlangen zu begleiten und zu erleichtern.
Die Stadt Erlangen kooperiert hier seit Jahren mit der AWO – seit einigen
Monaten auch mit dem ASB. Dieser „Umweg“ bei der Einstellung von
Sozialarbeitern ist notwendig, weil auch nach der neuen Richtlinie zu
Asylsozialberatung die Ausschreibung und Einstellung, sowie die Beantragung der
Zuschüsse des Sozialministeriums für Asylberater nur über einen
Wohlfahrtsverband möglich ist und nicht direkt von den Kommunen aus erfolgen
kann.
Der Freistaat Bayern hat die Quote für die Sozialbetreuung
von Asylbewerbern auf 1:150 festgelegt.
Bei derzeit ca. 1 000 Asylbewerbern entspricht dies 6,6 vollen Stellen. Zurzeit
sind vier halbe Stellen und fünf ganze Stellen besetzt, sodass mit sieben
Vollzeitäquivalenten die Versorgung nach den Vorgaben der Staatsregierung
erfüllt ist.
Neue Stellen werden nach und nach vom ASB beantragt.
2. Migrationsberatung:
Nach Anerkennung als Flüchtling geht die Zuständigkeit für die Versorgung der Flüchtlinge ins SGB II über – verbunden mit der Beratung durch die Migrationserstberater.
Die AWO hat die Aufstockung auf zwei ganze Stellen beantragt.
Auch für diese Beratungstätigkeit ist die Stadtverwaltung nicht antragsberechtigt, sondern muss diese Stellen über einen Wohlfahrtsverband besetzen.
Mit Blick auf die Herkunftsländer kann prognostiziert
werden, dass ein relativ großer Teil der Asylsuchenden gute Aussichten auf
einen positiven Bescheid hat.
Dementsprechend ist auch im Bereich der Migrationserstberatung weiterhin mit
steigenden Mitarbeiterzahlen zu rechnen, die dann nach Absprache von der AWO oder dem
ASB beantragt werden.
Anlagen: 9. Sitzung des Ausländer- und Integrationsbeirates am 12. November 2015 - Anlagen 1 und 2