Betreff
Bürgerbegehren zur Stadt-Umland-Bahn
Vorlage
30/010/2016
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 06.03.2016 statt.

2. Der Text des Stimmzettels lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen das Projekt StUB (Stadt-Umland-Bahn) nicht realisiert?
O Ja                            O Nein“

3. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.


Nachdem der Stadtrat in seiner letzten Sitzung am 10.12.2015 das o.g. Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat, ist innerhalb von drei Monaten ab dieser Feststellung der Bürgerentscheid durchzuführen (Art. 18a Abs. 10 der Gemeindeordnung - GO -). Als Tag des Bürgerentscheids wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt (§ 3 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erlangen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid). Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich, da der Vertreter des Bürgerbegehrens die hierfür erforderliche Zustimmung nicht erteilt hat.

Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung schlägt die Verwaltung daher vor, den Bürgerentscheid am 06. März 2016 durchzuführen.

Über den Text des Stimmzettels entscheidet der Stadtrat. Der Stimmzettel enthält die Fragestellung und den Tag des Bürgerentscheids.

Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand und die Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet. Im Anschluss an diese Unterrichtung legen sowohl der Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens als auch der Stadtrat seine Auffassung zum Gegenstand des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang bündig dar (Art. 18a Abs. 15 GO, § 3 Abs. 2 der Satzung).). Der Text der Unterrichtung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beschlussvorlage, die als Tischvorlage aufgelegt wird.

Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage dann in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern die Mehrheit mindestens 10 Prozent der ca. 82.000 Stimmberechtigten der Stadt Erlangen beträgt (Art. 18a Abs. 12 GO).

 

 

 

 

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 80.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                       sind nicht vorhanden


Anlagen: