Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2016
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von
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356.743.400
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
351.754.400
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
4.989.000
Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
341.505.300
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
335.249.400
Euro |
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und einem Saldo von |
6.255.900
Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
15.973.800
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
25.366.200
Euro |
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und einem Saldo von |
-9.392.400
Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
12.228.500
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
9.092.000
Euro |
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und einem Saldo von |
3.136.500
Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
0
Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
22.903.860 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
21.980.850 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
28.354.460 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
26.886.200 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens
der Stadt |
10.147.700 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
26.418.220 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
6.849.100 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.228.500 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.681.300 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.070.720 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
8.340.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.315.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.065.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 68 Mio. Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.817.300 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister
Anlagen: