Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2016
Vorlage
II/136/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2016

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

356.743.400 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

351.754.400 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

4.989.000 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

341.505.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

335.249.400 Euro

 

und einem Saldo von

6.255.900 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

15.973.800 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

25.366.200 Euro

 

und einem Saldo von

-9.392.400 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

12.228.500 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

9.092.000 Euro

 

und einem Saldo von

3.136.500 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

0 Euro

 


(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

22.903.860  Euro

 

in den Aufwendungen mit

21.980.850  Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

28.354.460  Euro

 

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

26.886.200  Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

10.147.700  Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

26.418.220  Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.849.100  Euro

 

§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.228.500 Euro festgesetzt. 

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.681.300     Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.070.720 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
8.340.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf  4.315.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf  2.065.000         Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                          500 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf  68 Mio. Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf        3.817.300 Euro festgesetzt.


3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister

 

 


 

 


Anlagen: