Betreff
Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der Schleusen Kriegenbrunn und Erlangen sowie Errichtung eines Bodenzwischenlagers
hier: Ergebnisse Erörterungstermin
Vorlage
611/093/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Vorhaben

Das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) plant als Vorhabenträger Ersatzneubauten für die Schleusen Erlangen (auf dem Gebiet der Gemeinde Möhrendorf) und Kriegenbrunn. Die bestehenden Schleusen sind zwischen 1966 und 1970 errichtet worden und aufgrund irreparabler Schäden zukünftig nicht mehr sicher zu betreiben. Während der Bauzeit wird eine Fläche von ca. 20,5 ha zwischen der Schleuse und dem Ortsteil Kriegenbrunn als gemeinsames Bodenzwischenlager (trockenes Baggergut) für beide Baumaßnahmen genutzt.

Für die Maßnahme läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren.

Der Baubeginn ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 10 Jahre (inkl. Rückbauten) betragen.

 

Verfahren

Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Süd – in Würzburg.

Die Auslegung der Planunterlagen fand u. a. bei der Stadt Erlangen vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Zusätzlich waren die Unterlagen über diesen Zeitraum im Internet eingestellt.

Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wurde in der Sitzung des UVPB/ UBPA am 21.07.2015 beschlossen und fristgerecht am 31.07.2015 an die Planfeststellungsbehörde gesendet.

Die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen fand zwischen dem 01.12.2015 und dem 10.12.2015 statt. Ein Protokoll des Erörterungstermins lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.

Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wurde am 01.12.2015 in Anwesenheit städtischer Vertreter behandelt. Dabei kam es nicht bei allen Einwendungen zu einer Einigung mit dem Träger des Vorhabens (TdV). Die Verwaltung hat erst während des Erörterungs­termins von den Erwiderungen des TdV erfahren, eine vorherige Klärung der Sachverhalte wurde durch diesen nicht angestrebt. Zur sachgerechten Beurteilung wurden deshalb noch im Dezember 2015 Ergänzungen und Klarstellun­gen zur städtischen Stellungnahme vom 30.07.2015 an den TdV und die Planfeststellungsbehörde gesendet (siehe Anlage 1).

Zentraler Inhalt des Schreibens war:

·         die Bedeutung der Wegverbindung der Schleusenstraße und die Notwendigkeit einer Behelfsbrücke (Wichtige Verbindungsfunktion, Schulwegesicherheit, Erschließung der ehemaligen Schleusenwärterhäuser, Wegfall eines gewidmeten Weges, Dauer der Baumaßnahme)

Die Anregungen des Ortsbeirates Kriegenbrunn zum Thema Verkehr wurden somit aufgegriffen und gegenüber dem TdV und der Planfeststellungsbehörde vertreten.

Inhalte des Schreibens waren darüber hinaus der Bodenaushub und -einbau, der Ausbau und die Entsorgung von Baumaterialien sowie Immissionsrichtwerte und baubegleitende Pegelmessungen.

Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren die Interessen der Stadt Erlangen - entsprechend der im UVPA beschlossenen Stellungnahme - vertreten. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.

 

 


Anlagen:        Anlage 1: Schreiben der Stadt Erlangen vom 16.12.2015