Betreff
Planungsstand Wöhrmühle
Vorlage
41/023/2015
Aktenzeichen
I / 41
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Kultur- und Freizeitausschuss hat am 29.04.2015 (Vorlage 411/005/2015) die Verwaltung beauftragt, eine Nutzung des ehemaligen Campingplatzes Wöhrmühle für Kultur- und Freizeitaktivitäten, Bedarfsnachweis nach DA-Bau 5.3, vorzubereiten. Dies erfolgt in mehreren aufeinander bezogenen Schritten mit dem Ziel, die Belange des Landschaftsschutzes mit derjenigen eines stadtnahen Erholungsraumes in Einklang zu bringen.

Verkehrssicherungspflicht: Durch den Erwerb des Grundstückes erfolgte die Beauftragung von EB 77, „an dem vorhandenen Baumbestand Verkehrssicherheit herzustellen“. Dazu wurden eine baumgutachterliche Untersuchung und eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Mitteilung zur Kenntnis im UVPA vom 13.10.2015 – Baumentnahmen/-pflege-maßnahmen an der Wöhrmühle, ehemaliges Grundstück der Naturfreunde Erlangen – führt u.a. folgende Sachverhalte auf: „28 Bäume sind wegen erheblicher Mängel bei der Bruch- und Standsicherheit zu fällen“. Auf Nachfrage des Ausschusses sicherte Referat III zu, „im Rahmen der Grünplanung Ersatzpflanzungen vorzusehen“. Darüber hinaus wurden 30 Bäume im Kronenbereich baumpflegerisch behandelt. Die Auflagen aus den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden umgesetzt; die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzes wurden berücksichtigt.  

Verwaltungsprüfung: Der Beschluss des KFA (29.04.2015) sieht vor, dass ein Bündel an Fragen von Seiten der Verwaltung abzuarbeiten ist. Neben den finanziellen Aspekten (Mittelübertrag: siehe dazu die Beschlussvorlage im HFPA vom 18.11.2015) war der Auftrag erteilt worden, alle „bau- und planungsrechtlichen Fragen zu klären“. Das Bauaufsichtsamt erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, in der die Belange des Landschaftsschutzes mit Nutzungsintensität, der wasserwirtschaftlichen Fragestellungen, des Emissionsschutzes und der planungsrechtlichen Situation geklärt werden.

Ideenteil: Sobald diese Stellungnahme zur Bauvoranfrage vorliegt, ist eine zukünftige Nutzung für umweltpädagogische, freizeit- und kulturelle Nutzung konkretisierbar. Diese bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung, da genannte Einschränkungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere auch für mobile Infrastruktureinrichtungen.

Erste Überlegungen für ein Nutzungskonzept  (siehe Beschlussvorlage vom 29.04.2015) sind im Folgenden wiedergegeben und werden schrittweise weiter verfeinert. Danach werden die Ergebnisse in die zuständigen Ausschüsse eingebracht: „Kulturbühne Wöhrmühle“ (Nutzung durch Vereine, Stadt, E-Werk, Stadtjugendring, Jugendclubs, u.a.), „Kultur-Biergarten“ ohne Konsumzwang, „Erlebniswelt Fluss“ (u.a. Umweltprojekt `Naturfreunde-Lehrpfad Lebensraum Fluss´) für Kindertagesstätten und Schulen, „innenstadtnahe Freizeitfläche“ (Entlastung aufgrund Nutzungsdruck auf Grünflächen in der Innenstadt), Einbindung des Kulturzentrums E-Werk (Entwicklung eines Kulturprogrammes). In welcher Form und in welcher Häufigkeit zukünftig auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden (können), ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Schließlich wird durch das Referat  Planen und Bauen die Bewerbung der Stadt Erlangen für die Durchführung der Landesgartenschau ( LGS)  2024 vorbereitet und dem Stadtrat am 26.11.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch hierin wird die Wöhrmühle, da sie inmitten des Landesgartenschau-Geländes liegt, eine erhebliche Rolle spielen. Hierzu liegen Fraktionsanträge der SPD (004/2015) – Landesgartenschau als Baustein zur Steigerung der westlichen Innenstadt sowie der Grünen Liste (020/2015) – Umsetzung einer ökologischen und nachhaltigen LGS vor.

 


Anlagen: