1. Die
ab 01.03.2016 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Recht, Sicherheit
und Personal (Ref. III) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat
III wird auf sechs Jahre vom 01. März 2016 bis 28.Februar 2022 festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates III soll in der Stadtratssitzung am
26.11.2015 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat III wird Herr Thomas Ternes, geboren am 13.03.1965, derzeit Leiter des Korreferates „Personal, Organisation, Brand- und Katastrophenschutz“ vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat III wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch das Ausscheiden der derzeitigen Leitung von Referat III mit Ablauf des 29. Februar 2016 ist die Stelle der Referatsleitung neu zu besetzten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit
Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Es wird vorgeschlagen die Höchstwahlzeit auf sechs Jahre festzulegen. Die entspricht den Festlegungen der bisherigen Wahlperioden. Um eine längere Vakanz der Stelle zu vermeiden und eine Übergabe der Amtsgeschäfte zu gewährleisten, soll die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds vor dem 1. März 2016 erfolgen.
Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung
Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 26. November 2015 erfolgen.
Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des
berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes in folgende Besoldungsgruppe zugeordnet:
Erlangen B3/
erste Amtszeit
B4/
weitere Amtszeiten
Das neu zu wählende berufsmäßige Stadtratsmitglied für das Referat III ist daher in Besoldungsgruppe B 3 einzustufen.
Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung
Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung.
Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG. Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten über 100.000 Einwohner 571,67 bis 1.091,88 EUR.
Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Diese wurde bei den nachfolgenden Referatsbesetzungen immer wieder bestätigt. Nachdem sich die für die Gewährung dieser Entschädigung die Voraussetzungen nicht geändert haben, wird vorgeschlagen, den Höchstsatz von 1.091,88 EUR weiter zu gewähren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Ablaufplan