hier: Vorbereitung der 67. Gesellschafterversammlung
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den Vertreter der Stadt Erlangen an, in der
67. Gesellschafterversammlung am 24.11.2015 folgenden
Beschlussvorlagen zuzustimmen:
· Wirtschaftsplanung für 2016
·
Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dünkel, Schmalzing & Partner mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und der Prüfung der Geschäftsführung nach § 53
(1) Haushaltsgrundsätzegesetz
Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der
Gesellschafterversammlung abzugebenden
Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung
des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen
Ausschusses.
Wirtschaftsplanung 2016
Das Jahresergebnis 2016 soll sich laut Plan auf - 143.400 € belaufen; nach einem Gewinn von 42.378,34 € im Jahr 2014. Für das Jahr 2016 rechnet die IGZ-Geschäftsführung mit einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 21.200 Euro auf 968.500 €.
Die Umsatzerlöse reduzieren sich durch den Auszug eines Unternehmens zum 01.01.2016, das eine Fläche von 611 qm (14,5%) belegt. Die mit diesem Auszug verbundenen Renovierungskosten (u.a. Teppicherneuerung) erhöhen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Für die Wiederbelegung der Flächen wurde eine vorsichtige Prognose zugrunde gelegt. Der erhöhte Personalaufwand ist durch die befristete Anstellung einer Zeitarbeitskraft als Ersatz für eine Mitarbeiterin in der Erziehungszeit bedingt. Die Position Fremdarbeit bei den Verwaltungskosten entfällt jedoch damit in der Planung 2016.
Die mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2012-2019 wird zur Kenntnis genommen.
Beauftragung Wirtschaftsprüfer
Bei einer Ausschreibung im Jahr 2013 gab die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing & Partner aus Fürth das kostengünstigste Prüfungsangebot ab. Sie wurde deshalb mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll nun auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und mit der Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 (1) Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt werden.
Anlagen: Erfolgsplan/Finanzplan und Investitionsplan 2016