Betreff
Sanierung Erba-Weiher mit Renaturierung Röthelheimgraben; Förderung der Maßnahme mit Mitteln des Freistaates Bayern - Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
Vorlage
31/088/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Der Inhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Baubeginn) wird beachtet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Maßnahme  wurden Zuwendungen des Freistaates Bayern im Rahmen einer Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 65 % aus den anrechenbaren Kosten des Vorhabens in Höhe von  220.000 € beantragt. Gleichlautend damit wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind grundsätzlich nur beim Vorliegen sachlicher Dringlichkeit und unter Beachtung der dadurch entstehenden faktischen Haushaltsvorbelastung möglich. Voraussetzung für die Zustimmung ist u.a. ein Gemeinderatsbeschluss, mit dem die Gemeinde bestätigt, den Inhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beachten.

Der Inhalt der Zustimmung umfasst:

-           Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.

-           Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides dar.

-           Eine etwaige spätere Förderung wird nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen.

-           Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.

-           Der Vorhabensträger trägt das volle Finanzierungsrisiko des vorzeitigen Baubeginns.

-           Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: