Betreff
Haushalt 2016: Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 61; Orte ohne Konsumzwang sichtbar machen
SPD-Fraktionsantrag Nr. 173/2015 vom 20.10.2015
Vorlage
611/088/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht unter Pkt. II der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Ohne Konsumzwang in der Stadt verweilen zu können, ist ein Wesensmerkmal des öffentlichen Raums, d.h. der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen einer europäischen Stadt und so auch natürlich der Stadt Erlangen. Gleiches gilt weithin ebenso für öffentliche Gebäude im Rahmen ihres Nutzungszwecks (Schulen, Jugendtreffs, Behörden und dergleichen mehr).

Hierzu bedarf es dem Grunde nach keiner weiteren Erfassung und Publikation.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die Fraktionen zu einem Gespräch einladen, um zu klären, welche darüber hinausgehenden Räume und Orte – i.d.R. Private – unter Orten des Verweilens ohne Konsumzwang gefasst werden können bzw. sollen. Erst hiernach kann auch der personelle und ggf. finanzielle Aufwand bestimmt werden.

Eine Beantwortung des SPD-Fraktionsantrages Nr. 173/2015 wird unmittelbar anschließend im UVPA erfolgen. 


Anlagen:        SPD-Fraktionsantrag Nr. 173/2015 vom 20.10.2015