Betreff
Haushaltsmittel für Verkehrsentwicklungsplan, Meileinstein F
Vorlage
613/073/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit UVPA-Beschluss vom 21. September 2010 wurde Amt 61 beauftragt, ein Arbeitskonzept für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu erarbeiten. Dieses wurde als sogenannter Meilensteinplan in der Sitzung des UVPA am 12. Juli 2011 einstimmig beschlossen (613/058/2011).

Das ursprüngliche Arbeitskonzept sah eine Fertigstellung der Meilensteine D (ÖPNV-Konzept) und E (Nahverkehrsplan) bis Ende 2014 vor. Der Auftrag für die Bearbeitung des Meilensteines F (Verkehrsentwicklungsplan) sollte - in Abhängigkeit des Projektfortschritts in den vorherigen Meilensteinen - ebenfalls bereits 2014 vergeben werden. Es hat sich jedoch die Erstellung des Meilensteines C (Verkehrsmodell) aufgrund der Integration einer umfassenden Beschäftigtenbefragung im Rahmen des integrierten Mobilitätsmanagements verzögert. Folglich verlängert sich der gesamte Bearbeitungszeitraum des Verkehrsentwicklungsplanes.

Des Weiteren bestätigte sich, dass die vorgesehene öffentliche Begleitung ein wichtiger Bestandteil des Planungsprozesses ist. Die Vorgehensweise einer umfassenden und kontinuierlichen Beteiligung durch die beiden festen Gremien Forum und Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplan sowie dem Arbeitskreis Nahverkehrsplan in Kombination mit Bürgerinformationsveranstaltungen,
Workshops und einer online-Beteiligungsphase erwies sich dabei als zielführend und soll auf diesem hohen Niveau auch während der Bearbeitung des Meilensteins F fortgeführt werden. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen erfordern einen hohen Personaleinsatz innerhalb der Verwaltung und stellen auch in den ausgeschriebenen Leistungen einen großen Posten dar. Dieser Aufwand wurde im ursprünglichen Arbeitskonzept niedriger eingeschätzt.

Im Bearbeitungsverlauf hat sich aufgrund der geschilderten Gegebenheiten nun ergeben, dass eine Budgeterhöhung für den Meilenstein F unabdingbar erforderlich ist. Für diesen Meilenstein wurden vormals aus einer früheren Kostenbetrachtung im Jahr 2012 insgesamt 180.000,- € angemeldet, die im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehen. Der Meilenstein wurde nun in zwei Teilbereiche (F1: MIV und ruhender Verkehr und F2: Fuß- und Radverkehr) geteilt. Der erste Teilbereich F1 (MIV und ruhender Verkehr) wurde bereits vergeben. Die eingehenden Angebote ergeben offenbar durch die allgemeinen Steigerungen auf dem Segment der Planungsleistungen (die neue HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) weist wesentlich höhere Ansätze aus) sowie wegen der notwendigen umfassenderen öffentlichen Beteiligung nun einen deutlich erhöhten Kostenfaktor. Allein für die Teilleistung F1 des Meilensteins F fallen beim wirtschaftlichsten Angebot nun bereits 245.000,- € brutto an, die aus dem Gesamtbudget bzw. aus der Rücklage des Amtes abgedeckt werden müssen. 

Der zweite Teilbereich F2 (Fuß- und Radverkehr) soll nun zeitnah im dritten Quartal 2016 ausgeschrieben werden. Dafür werden weitere Kosten von ca. 140.000,- € erwartet, die im Budgetansatz 2016 nicht eingeplant sind. Eine Nachmeldung von Amt 61 zum Haushalt 2016 (Budget) wurde abgelehnt.

Sofern zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine anderweitige Mitteldeckung erfolgen kann, muss Amt 61 eine Nachbewilligung im laufenden Haushaltjahr beantragen. 

 


Anlagen: