Das Referat für
Bildung, Kultur und Jugend sowie das Referat für Umwelt, Energie, Gesundheit
und Sport / Amt 41 werden beauftragt, die Programme auf inhaltliche
Barrierefreiheit zu überprüfen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu machen.
Sie sollen zudem
Mängel in der baulichen Barrierefreiheit
der von ihnen genutzten Gebäude zusammenstellen und dem Gebäudemanagement zur
weiteren Bearbeitung zuleiten.
Die Vorschläge
sollen mit dem “ Forum Menschen mit Behinderung“ besprochen und dessen
Anregungen aufgenommen werden.
Der Antrag der
SPD 160/2015 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Referat IV wird in Fortschreibung der
bereits am 09.11.2011 dem Stadtrat vorgelegten
Übersicht zur Barrierefreiheit und
Inklusion in den kulturellen Einrichtungen eine Über-
sicht über die geplante
inhalt-programmatische und notwendige bauliche Situation er
stellen.
Referat I wird eine solche
Übersicht für den Tätigkeitsbereich des Amts für Soziokultur
erstellen.
Diese Übersichten sollen mit dem “Forum
Menschen mit Behinderung“ erörtert und
diesem Gelegenheit zu eigenen
Vorschlägen gegeben werden. Die Zuständigkeit für die
Beurteilung der baulichen
Barrierefreiheit sowie die Behebung dieser Barrieren liegt
beim Gebäudemanagement.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag SPD-Nr. 160/2015 vom 20.10.2015