Der Wirkstoff Glyphosat wird bei der Stadt Erlangen, außer in einem begründetem Einzelfall, nicht eingesetzt.
Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Erlangen zur Pflege öffentlicher Flächen erfüllen, werden darauf hingewiesen, dass auf einen Einsatz von Glyphosat zu verzichten ist. Gleiches gilt für Vertragsnehmer von Pachtverträgen.
Die Schaffung eines Planungs- und Pflegekonzeptes für kommunale Grün- und Verkehrsflächen wird aufgrund der bestehenden Praxis nicht für notwendig erachtet.
Der Fraktionsantrag der Grüne-Liste-Stadtratsfraktion Nr. 139/2015 vom 22.09.2015 ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Grundsätzliches:
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen wurde um eine grundlegende Stellungnahme zum Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffes Glyphosat gebeten. Folgendes wurde mitgeteilt:
Toxikologische / gesundheitliche Einschätzung zu Glyphosat:
In dem Schreiben der GL begründet
diese ihren Antrag mit der Einstufung der IARC von Glyphosat als
„wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ (2A). Diese Einschätzung hat zu
kontroversen Diskussionen geführt, da ungefähr zeitgleich das Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung von Glyphosat mehr
als 1000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen umfassend geprüft und
ausgewertet hat. Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt das BfR „nach Prüfung und
Bewertung sämtlicher vom IARC aufgeführter Studien weiterhin zu dem Schluss, dass bei sach- und bestimmungsgemäßer
Anwendung in der Landwirtschaft nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis
keine gesundheitliche Gefährdung durch Glyphosat zu erwarten ist“.
Siehe hierzu auch:
http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/25/mehr_sachlichkeit_in_der_diskussion_um_die_eu_wirkstoffpruefung_von_glyphosat_gefordert-195267.html
Weiterhin wird in der zitierten Mitteilung des BfR darauf hingewiesen, dass das “EU-Genehmigungsverfahren zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat derzeit auf wissenschaftlicher Seite noch nicht abgeschlossen ist“. Zusätzlich erschien kürzlich ein Review von Greim et al., der auf Basis der vorliegenden Tierversuchsstudien zur Einschätzung “the clear and consistent conclusions are that glyphosate is of low toxicological concern, and no concerns exist with respect to glyphosate use and cancer in humans” kommt (Greim et al., 2015). Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall nur der Wirkstoff Glyphosat bewertet wurde und nicht glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel. Diese können nach der oben zitierten Mitteilung des BfR neben dem Wirkstoff auch toxische Beistoffe enthalten.
Aufgrund dieser kontroversen Diskussionen kommt das LGL zu der
Einschätzung, dass für eine endgültige Risikobewertung von Glyphosat der
Abschluss des wissenschaftlichen Genehmigungsverfahrens abzuwarten ist.
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat die nachgenannten städt. Dienststellen ebenfalls um Stellungnahmen gebeten. Folgende Aussagen wurden hierzu getroffen:
Abt Stadtgrün:
Im Bereich der Abteilung Stadtgrün besteht seit Jahren die klare Vorgabe, dass grundsätzlich aus ökologischer Sicht und im Interesse unserer Mitarbeiter/innen keine Herbizide und Insektizide einsetzt werden. Diese Vorgehensweise wurde durch die Sachgebiete aktuell noch einmal bestätigt. In der Straßenreinigung werden „Unkräuter“ ausschließlich mechanisch/maschinell entfernt (Metall-Kehrbesen, Motorsensen mit entsprechenden Fadenköpfen). Herbizide oder Pestizide kommen auch hier nicht zum Einsatz.
Liegenschaftsamt:
Nachdem die Pflege der
städtischen Flächen entweder über andere städtische Dienststellen (z.B. EB 77)
oder private Pächter/Mieter erfolgt, ist das Liegenschaftsamt, wenn überhaupt, nur mittelbar betroffen.
Betroffen könnte das Amt allenfalls über die landwirtschaftlichen Pachtverträge sein, bei denen aber die Bewirtschaftung durch Pächter erfolgt. Hier bringt die Stadt selber nichts aus.
Grundsätzlich gibt es für Pächter landwirtschaftlicher Flächen in unseren Pachtverträgen Regelungen über die Einhaltung der Pflanzenschutzmittel- Anwendeverordnung und zur Düngemittel, Gülle-und Jaucheausbringung. Diese ergeben sich u.a. aus der Klärschlammverordnung.
Ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden ist in diesen Verträgen explizit nicht enthalten.
Ob Pflanzenschutzmittel den Wirkstoff Glyphosat enthalten und ob dieser Stoff grundsätzlich im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erlaubt ist - oder verwendet wird -, ist bei Amt 23 nicht bekannt und müsste ggf. durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet werden.
Gebäudemanagement::
Das Gebäudemanagement hat am 15.10.2015 die Hausverwalterversammlung nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und glyphosathaltigen Herbiziden seit 2013 an den betreuten Objekten abgefragt. Hierzu erfolgte die Rückmeldung, dass seit dieser Zeit kein Einsatz der abgefragten Mittel erfolgt ist.
Ordnungsamt:
Amt 32 ist nach aktueller Kenntnis nicht betroffen. Ein Zusammenhang könnte bei der Bekämpfung giftiger / allergieauslösender Pflanzen bestehen, wie z. B. von Ambrosia oder der Herkulesstaude, für die die Ordnungsverwaltung zuständig ist. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen werden keine Herbizide eingesetzt. Die Beseitigung erfolgt vielmehr durch Ausreißen. Dies wird von EB 77 auf öffentlichem/städtischem Grund oder von den privaten Grundstückseigentümern vorgenommen.
Tiefbauamt:
Seitens Amt 66 werden seit 2010 die Pflanzenschutzmittel Katana bzw. Chikara in Tankmischung mit Glyfos für den Bereich der städtischen Gleisanlage zwischen dem Bhf Frauenaurach und der Müllumladestation Hafen gegen vorhandenen Aufwuchs verwendet. Die Aufwandmenge ist dabei auf maximal 0,2 kg/ha Katana bzw. Chikara und 10,0 l/ha Glyfos pro Jahr begrenzt. Der Bereich der Gleisanlage umfasst dabei ca. 1 ha. Die Ausführung erfolgt durch eine nachweislich sachkundige Firma im Auftragsverhältnis auf der Grundlage eines seitens des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach mit Auflagen erlassenen Bescheides. Der Bescheid wurde auf Antrag erstmals in 2010 erlassen und 2013 bis Ende 2015 verlängert.
Eine neuerliche Beantragung im Hinblick auf einen weiterhin sicheren Gleisbetrieb und dessen wirtschaftliche Unterhaltung ist unerlässlich und deshalb auch vorgesehen. Eine mechanische Entfernung des Aufwuchses wurde vor erstmaliger Beantragung geprüft, ist jedoch nicht möglich. Für alternativ händische mögliche Aufwuchsentfernung sind die erforderlichen personellen Ressourcen nicht verfügbar.
Zusammenfassung:
Die durchgeführten Erhebungen zeigen, dass die beteiligten städt.
Dienststellen auf den Einsatz von Glyphosat nahezu vollständig verzichten bzw.
bei öffentlichen Aufträgen auf die Notwendigkeit des Verzichts hingewiesen wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nicht
veranlasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aufgrund der bestehenden Praxis im Bereich der Stadtverwaltung sind keine Prozessoptimierungen opportun oder veranlasst.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
GL-Fraktionsantrag Nr. 139/2015 vom 22.09.2015