Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 21.10.2015, Nr. 205/2015
Der Haushaltsansatz für den städtischen Kinderreichenzuschuss wird für das Haushaltsjahr 2016 von 40.000,-- € auf 60.000,-- € erhöht.
Für das laufende Haushaltsjahr 2015 werden ggf. erforderliche Mittelbereitstellungen – bedarfsabhängig – beantragt werden.
Der Fraktionsantrag der ödp-Fraktion Nr. 205/2015 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der Vielzahl vorliegender Anträge im Jahr 2015 auf Bewilligung eines Kinderreichenzuschusses zum Erwerb von Wohneigentum sollen über den bisherigen Ansatz in Höhe von 40.000,-- € (je in 2015 und 2016) hinaus zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf besser abdecken zu können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Für das Haushaltsjahr 2016 wird der Haushaltsansatz des Kinderreichenzuschusses von 40.000,-- € auf 60.000,-- € erhöht.
b) Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Mittelbereitstellung, abhängig vom tatsächlichen Bedarf, auf dem Verwaltungsweg beantragt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen fördert den Bau bzw. Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien im Stadtgebiet. Die Förderung soll diesen Familien die Schaffung von Wohneigentum ermöglichen oder erleichtern.
Gefördert werden Familien mit drei und mehr im Haushalt des Antragstellers lebenden Kindern, für die dem Antragsteller oder seinem Ehegatten Kindergeld gewährt wird. Der Zuschuss beträgt je Kind 2.600,-- €.
Nach den entsprechenden städtischen Richtlinien ist eine Bewilligung von Zuschüssen jedoch nur möglich, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit haben die Mittel für alle (bewilligungsfähigen) Anträge ausgereicht.
Da bei der Zuteilung der Baugrundstücke im Neubaugebiet 411 in Büchenbach insbesondere vermehrt kinderreiche Familien berücksichtigt wurden und demgemäß auch eine Vielzahl entsprechender Anträge auf Kinderreichenzuschuss bei der Wohnungsbauförderung eingegangen sind bzw. weiterhin eingehen, werden die bereitstehenden Mittel in Höhe von 40.000,-- € voraussichtlich nicht ausreichend sein. Der Fachbereich wird ggf. bedarfsabhängig noch eine Mittelbereitstellung beantragen.
Für das Jahr 2016 werden aufgrund der im kommenden Jahr noch andauernden Vermarktung der Baugrundstücke voraussichtlich auch mehr Haushaltsmittel als veranschlagt benötigt. Eine Aufstockung um 20.000,-- € wird als realistisch betrachtet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
20.000,--
€ |
bei
IPNr.: 522.881 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 111.400AE (für 2015)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag ödp Nr. 205/2015