Betreff
Haushalt 2016: Erhöhung Baukostenzuschuss für kinderreiche Familien;
Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 21.10.2015, Nr. 205/2015
Vorlage
232/019/2015
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Der Haushaltsansatz für den städtischen Kinderreichenzuschuss wird für das Haushaltsjahr 2016 von 40.000,-- € auf 60.000,-- € erhöht.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2015 werden ggf. erforderliche Mittelbereitstellungen – bedarfsabhängig – beantragt werden.

 

Der Fraktionsantrag der ödp-Fraktion Nr. 205/2015 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der Vielzahl vorliegender Anträge im Jahr 2015 auf Bewilligung eines Kinderreichenzuschusses zum Erwerb von Wohneigentum sollen über den bisherigen Ansatz in Höhe von 40.000,-- € (je in 2015 und 2016) hinaus zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf besser abdecken zu können.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a) Für das Haushaltsjahr 2016 wird der Haushaltsansatz des Kinderreichenzuschusses von 40.000,-- € auf 60.000,-- € erhöht.

 

b) Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Mittelbereitstellung, abhängig vom tatsächlichen Bedarf, auf dem Verwaltungsweg beantragt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen fördert den Bau bzw. Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien im Stadtgebiet. Die Förderung soll diesen Familien die Schaffung von Wohneigentum ermöglichen oder erleichtern.

Gefördert werden Familien mit drei und mehr im Haushalt des Antragstellers lebenden Kindern, für die dem Antragsteller oder seinem Ehegatten Kindergeld gewährt wird. Der Zuschuss beträgt je Kind 2.600,-- €.

 

Nach den entsprechenden städtischen Richtlinien ist eine Bewilligung von Zuschüssen jedoch nur möglich, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit haben die Mittel für alle (bewilligungsfähigen) Anträge ausgereicht.

 

Da bei der Zuteilung der Baugrundstücke im Neubaugebiet 411 in Büchenbach insbesondere vermehrt kinderreiche Familien berücksichtigt wurden und demgemäß auch eine Vielzahl entsprechender Anträge auf Kinderreichenzuschuss bei der Wohnungsbauförderung eingegangen sind bzw. weiterhin eingehen, werden die bereitstehenden Mittel in Höhe von 40.000,-- € voraussichtlich nicht ausreichend sein. Der Fachbereich wird ggf. bedarfsabhängig noch eine Mittelbereitstellung beantragen.

 

Für das Jahr 2016 werden aufgrund der im kommenden Jahr noch andauernden Vermarktung der Baugrundstücke voraussichtlich auch mehr Haushaltsmittel als veranschlagt benötigt. Eine Aufstockung um 20.000,-- € wird als realistisch betrachtet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

20.000,-- €

bei IPNr.:                522.881

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 111.400AE (für 2015)

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag ödp Nr. 205/2015