Betreff
Städtischer Zuschuß für das Sozialkaufhaus der GGFA
Vorlage
31/074/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Dem Verwaltungsvorschlag zur Bezuschussung der GGFA aus Mitteln der Abfallgebühren in Höhe von 53.100,-- EUR wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Revisionsamt der Stadt Erlangen hat nach Prüfung des Amtes 31 festgestellt, dass der bereits seit 1992 jährlich aus Mitteln der Abfallgebühren an die GGFA ausgezahlte Zuschuss zum Betrieb des Sozialkaufhauses im Hinblick auf die neu gefasste Zuschussrichtlinie der Stadt Er-langen durch einen Beschluss des zuständigen Gremiums zu erneuern ist.

 

Das Sozialkaufhaus der GGFA Erlangen besteht seit 1991 und stellt ein wichtiges Glied im Umwelt- und Agenda 21-Konzept der Stadt Erlangen mit dem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit dar.

Durch das Sozialkaufhaus Erlangen werden überwiegend wiederverwendbare gebrauchte Möbel und Hausrat im Stadtgebiet Erlangen abgeholt, gesäubert und wieder verkauft. Das Sozial-kaufhaus der Stadt Erlangen übernimmt somit eine wichtige Rolle im kommunalen Abfallentsorgungskonzept. Den Abholungen durch das Sozialkaufhaus stehen beträchtliche Mengen an eingespartem Müll gegenüber. Das wichtige Ziel der Nachhaltigkeit wird durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Möbeln etc. erreicht. Kunden sind fast ausschließlich Bedürftige, alte Menschen, Wohngeldempfänger, Kinderreiche und Studenten. Ein weiterer wichtiger Effekt ist die Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung nach Vorlage des entsprechenden Antrages durch die GGFA AöR mit Verknüpfung an die ökologischen Zielaufgaben Abfallreduzierung und Wiederverwendung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Prüfung des Zuschussantrages durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden Budget auf Kst/KTr/Sk  (310090/53710031/530101)      

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: