Betreff
Maßnahmen gegen Hitze in städtischen Dienstgebäuden, Fraktionsantrag Nr. 134/2015 der SPD
Vorlage
ZV/010/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 134/2015 vom 08.09.2015 ist damit bearbeitet.

 


 

 

1. Stellungnahme zu den Auswirkungen hoher Temperaturen auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement und den Betriebsärztlichen Dienst:

 

Gesundheitsgefahren bei übermäßiger Hitze:

Die Herzfrequenz steigt unter der thermischen Belastung an und der Körper ist gezwungen mehr Wärme und Feuchtigkeit über die Haut abzugeben. Diese körperliche Belastung kann bei einem gesunden Menschen gesundheitlich noch unbedenklich sein.

Ist der menschliche Körper dieser Belastung allerdings zu lange ausgesetzt, drohen Dehyd-ration, Hitzeerschöpfung oder sogar Hitzekollaps. Bei schweren körperlichen Arbeiten erhöht sich diese Gefährdung noch erheblich.

Bei Diabetikern, Frauen im Klimakterium, Menschen die Probleme mit der Thermoregulation haben, die unter Durchblutungsstörungen oder an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden oder aufgrund einer psychischen Belastungsstörung Medikamente einnehmen müssen, die ihren Wasserhaushalt beeinflussen, besteht zudem ein erhöhtes Risiko. Hier kann es in Einzelfällen bereits unterhalb einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden oder bei großer Hitze Anpas-sungsprobleme geben. Schwangere, Kinder und Menschen über 65 Jahre sind generell vor übermäßiger Hitze zu schützen.

 

Vorgehen bei Arbeiten im Freien bei hohen Außentemperaturen:

Beim Arbeiten im Freien gibt es neben der Lufttemperatur noch weitere Einflussgrößen, die zur Beurteilung der erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu beachten sind. Hierzu gehört die Luftfeuchtigkeit, der Ozonwert, die Schwere der Tätigkeit, die dafür erforderliche Schutzklei-dung und ob unter direkter Sonneneinstrahlung gearbeitet wird.

Um die Hitzebelastung im Freien besser beurteilen zu können und die erforderlichen Maßnahmen darauf besser abzustimmen, wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen.

 

Bei der Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen kann man sich am STOP-Prinzip der DGUV orientieren:

S – Substitution (= Gefahrenquellen wo möglich in ihren Ursachen beseitigen)

T – Technische Maßnahmen (= Gefährdung minimieren durch Schutzeinrichtungen)

O – Organisatorische Maßnahmen (= Gesundheitsrisiken in der Intensität minimieren)

P – Personen und verhaltensbezogene Maßnahmen (= Verhaltensregeln anwenden)

 

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 schlägt folgendes Vorgehen vor:

Wird die Lufttemperatur im Raum von 26 Grad überschritten, sollten die ersten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden.

Wird die Lufttemperatur im Raum von 30 Grad überschritten, müssen wirksame Maßnahmen gemäß einer Gefährdungsbeurteilung zur aktuellen Hitzegefährdung ergriffen werden.

Wenn die Lufttemperatur in einem Raum von 35 Grad überschritten wird, ist dieser Raum für die Zeit der Überschreitung als Arbeitsraum ungeeignet.

 

Empfehlung zum Vorgehen vor Hitzebeanspruchung:

Für Büroarbeitsplätze sollten technische Maßnahmen ergriffen werden, um die Überhitzung der Räume zu reduzieren. Wenn hierdurch keine Verbesserung eintritt, sind weitergehende organisatorische Maßnahmen zu überlegen. 

Bei der Arbeit im Freien ist die Option von einem Sonnenschutz nur für einige Arbeitsplätze möglich. Hier eignen sich organisatorische Maßnahmen wie die Verlagerung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden eher zum Gesundheitsschutz.

 

2. Maßnahmen für das kommende Jahr

3. Weitere priorisierte Schritte und erforderliche Ressourcen

 

Stellungnahme Amt für Gebäudemanagement:

 

I.          Der effektivste und energetisch sinnvollste Schutz der Räume vor Aufheizung durch solaren Eintrag besteht grundsätzlich durch einen außenliegenden Sonnenschutz, gekoppelt mit der Möglichkeit der Nachtauskühlung z.B. durch Lüftungsöffnungen an der Fassade. Somit wird zunächst der Energieeintrag tagsüber deutlich reduziert. Nachts können die Bauteile die dennoch eingetragene Wärmeenergie wieder abgeben, die dann durch die Durchströmung mit kühlerer Nachtluft nach Außen abgeführt wird. Diesen Prinzipien des sommerlichen Wärmeschutzes wird bei allen Neubauten aber auch Fassaden-/Generalsanierungen grundsätzlich beim GME eine hohe Bedeutung zugemessen.

Es ist jedoch auch bei derartigen Gebäuden ein natürlicher Vorgang und allein bautechnisch nicht zu vermeiden, dass sich ein Innenraum bei Außentemperaturen von fast 40°C sukzessiv auf einen Bereich weit oberhalb der Behaglichkeit aufheizt. Ohne eine aufwendige Vollklimatisierung (Kühlung und Trocknung) der Räume kann man dem nicht begegnen, da auch eine theoretische Nachtauskühlung bei der diesjährigen langen Hitzeperiode und den fast tropischen Nächten nicht ausgereicht hätte, dem „Aufschaukeln“ der Innentemperaturen entgegenzuwirken.

Beim Rathaus gibt es jedoch die Besonderheit, dass der außenliegende Sonnenschutz aufgrund der großen Gebäudehöhe sehr windanfällig ist und daher aus Sicherheitsgründen beim Verlassen der Räume nicht heruntergelassen bleiben darf. Im Museumswinkel wurde bisher aus denkmalschutzgründen auf das Anbringen eines außenliegenden Sonnenschutzes verzichtet. Bei diesen Fällen wurde dennoch versucht, das maximal mögliche, wie Sonnenschutzverglasung und ausreichend Öffnungsflügel zur Lüftung etc. vorzusehen. Hierbei ist jedoch auch organisatorisch von entscheidender Bedeutung, den Eintrag warmer Luft während der heißen Tageszeit zu minimieren. Ein manuelles Lüften macht bei derartigen Wetterphänomenen nur in den frühen Morgenstunden Sinn.

Aktuell werden diese beiden Gebäude auf eine weitere Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes hin untersucht:

Am Museumswinkel wird daher in das flachgeneigte Bitumendach des Bauteils B eine Einstiegsluke eingebaut, um die Beschaffenheit des vorhandenen Hohlraums aufzunehmen und anschließend die Möglichkeiten einer zusätzlichen Dämmungen auszuloten bzw. entsprechende Kostenangebote einholen zu können. Bei der Nutzbarmachung des Museumswinkels vor ca. 10 Jahren wurde die oberste Geschoßdecke bereits mit ca. 10 cm Stärke gedämmt.

Im Rathaus besitzen einige Räume bereits elektrisch bedienbaren Sonnenschutz. Aktuell wird geprüft, mit welchem Aufwand bzw. ob es überhaupt technisch möglich ist, die elektronische Steuerung mit entsprechenden Windwächtern und automatischer Raffung flächendeckend zu installieren. Des Weiteren wird angestrebt, den bisher fehlenden Sonnenschutz auf der Westseite vor den Aufzügen zu ergänzen. Erste Erkenntnisse gehen davon aus, dass eine elektrische Steuerung grundsätzlich möglich ist.
Der bauliche Aufwand ist jedoch erheblich, da fast alle Fenster (West, Süd, Ost) zusätzlich verkabelt (Strom und Datennetz) und entsprechende Antriebsmotor eingebaut werden müssen. Evtl. ist dafür noch der Austausch der relativ leichten Seilkonstruktion notwendig. Das Rathaus wäre hierfür wohl flächig einzurüsten oder mit Spezial-Steigern zu befahren.

Auf eine Vollklimatisierung der Gebäude wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bisher weitestgehend verzichtet, da diese immer erheblich höhere Investitionskosten bei der Errichtung der Anlagen und Gebäuden z.B. allein durch den größeren Platzbedarf der Lüftungsanlagen und Kanälen zur Folge hat, aber v.a. der laufende Betrieb äußerst energieintensiv ist und hohe Wartungsaufwendungen nach sich zieht.

Bei allen Fassaden- und Dachsanierungen versucht das GME stets die aktuellen gesetzlichen Wärmeschutzanforderungen (EnEV) und Dämmvorgaben eben auch im Hinblick auf den Wärmeeintrag zu unterschreiten. Bei Projekten des Schulsanierungsprogramms wurden darüber hinaus z.T. Lüftungsanlagen eingeplant, die eine kontrollierte Nachtauskühlung unterstützen können.

Weitere Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz konnten bisher nur im Zuge von Generalsanierungen und ganzheitlichen Sanierungen der Gebäudehüllen in die Planungen aufgenommen werden. Hierbei gilt es immer zu bedenken, dass der Einbau von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden allein aufgrund des Platzangebots kaum zu bewerkstelligen ist.

 

 

4. Frühere Dienstzeiten für Beschäftigte im Freien

 

Stellungnahme der Werkleitung EB 77:

 

Für alle Beschäftigten des EB 77 steht im Sozialtrakt des Betriebshofes ein Wasserspender der ESTW bereit, an dem mitgebrachte Flaschen mit Trinkwasser (mit und ohne Kohlensäure) befüllt werden können. In den heißen Sommermonaten wird dieses Angebot besonders durch die Kolleginnen und Kollegen aus dem gewerblichen Bereich intensiv genutzt.
Des Weiteren können die auf dem Betriebsgelände vorhandenen Duschen auch in den Pausen zur Erfrischung genutzt werden.

Da die Mülltonnenleerung in Wohngebieten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erst ab 07.00 Uhr zulässig ist, wurde in der Dienstvereinbarung über feste Arbeitszeiten für die Müllabfuhr der Arbeitsbeginn auf 06.30 Uhr festgelegt. Durch den Anfahrtsweg und die Vorgabe, bis 07.00 Uhr vorrangig Misch- und Gewerbegebiete zu befahren, konnten Konflikte mit der 32. BImSchV in der Vergangenheit vermieden werden.

Ein im Jahr 2003 durch den EB 77 gestellter Antrag auf Ausnahmegenehmigung, mit dem Ziel an sehr heißen Tagen einen Dienstbeginn ab 06.00 Uhr zu ermöglichen, wurde damals abgelehnt. Zwar sind die hier relevanten Inhalte der 32. BImSchV bis heute unverändert, ein entsprechender Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird aber dennoch durch den EB 77 zeitnah erneut gestellt.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 134/2015