- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 134/2015 vom 08.09.2015 ist damit bearbeitet.
1. Stellungnahme
zu den Auswirkungen hoher Temperaturen auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement und den
Betriebsärztlichen Dienst:
Gesundheitsgefahren
bei übermäßiger Hitze:
Die Herzfrequenz
steigt unter der thermischen Belastung an und der Körper ist gezwungen mehr
Wärme und Feuchtigkeit über die Haut abzugeben. Diese körperliche Belastung
kann bei einem gesunden Menschen gesundheitlich noch unbedenklich sein.
Ist der menschliche
Körper dieser Belastung allerdings zu lange ausgesetzt, drohen Dehyd-ration,
Hitzeerschöpfung oder sogar Hitzekollaps. Bei schweren körperlichen Arbeiten
erhöht sich diese Gefährdung noch erheblich.
Bei Diabetikern,
Frauen im Klimakterium, Menschen die Probleme mit der Thermoregulation haben,
die unter Durchblutungsstörungen oder an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden
oder aufgrund einer psychischen Belastungsstörung Medikamente einnehmen müssen,
die ihren Wasserhaushalt beeinflussen, besteht zudem ein erhöhtes Risiko. Hier
kann es in Einzelfällen bereits unterhalb einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden
oder bei großer Hitze Anpas-sungsprobleme geben. Schwangere, Kinder und
Menschen über 65 Jahre sind generell vor übermäßiger Hitze zu schützen.
Vorgehen bei
Arbeiten im Freien bei hohen Außentemperaturen:
Beim Arbeiten im
Freien gibt es neben der Lufttemperatur noch weitere Einflussgrößen, die zur
Beurteilung der erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zu beachten sind. Hierzu
gehört die Luftfeuchtigkeit, der Ozonwert, die Schwere der Tätigkeit, die dafür
erforderliche Schutzklei-dung und ob unter direkter Sonneneinstrahlung
gearbeitet wird.
Um die
Hitzebelastung im Freien besser beurteilen zu können und die erforderlichen Maßnahmen
darauf besser abzustimmen, wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen.
Bei der Auswahl von
Arbeitsschutzmaßnahmen kann man sich am STOP-Prinzip der DGUV orientieren:
S – Substitution (=
Gefahrenquellen wo möglich in ihren Ursachen beseitigen)
T – Technische
Maßnahmen (= Gefährdung minimieren durch Schutzeinrichtungen)
O –
Organisatorische Maßnahmen (= Gesundheitsrisiken in der Intensität minimieren)
P – Personen und
verhaltensbezogene Maßnahmen (= Verhaltensregeln anwenden)
Die
Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 schlägt folgendes Vorgehen vor:
Wird die
Lufttemperatur im Raum von 26 Grad überschritten, sollten die ersten
technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Wird die
Lufttemperatur im Raum von 30 Grad überschritten, müssen wirksame Maßnahmen
gemäß einer Gefährdungsbeurteilung zur aktuellen Hitzegefährdung ergriffen
werden.
Wenn die
Lufttemperatur in einem Raum von 35 Grad überschritten wird, ist dieser Raum
für die Zeit der Überschreitung als Arbeitsraum ungeeignet.
Empfehlung zum
Vorgehen vor Hitzebeanspruchung:
Für
Büroarbeitsplätze sollten technische Maßnahmen ergriffen werden, um die
Überhitzung der Räume zu reduzieren. Wenn hierdurch keine Verbesserung
eintritt, sind weitergehende organisatorische Maßnahmen zu überlegen.
Bei der Arbeit im
Freien ist die Option von einem Sonnenschutz nur für einige Arbeitsplätze
möglich. Hier eignen sich organisatorische Maßnahmen wie die Verlagerung der
Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden eher zum Gesundheitsschutz.
2. Maßnahmen für
das kommende Jahr
3. Weitere
priorisierte Schritte und erforderliche Ressourcen
Stellungnahme Amt
für Gebäudemanagement:
I. Der effektivste und energetisch sinnvollste Schutz der Räume vor Aufheizung durch solaren Eintrag besteht grundsätzlich durch einen außenliegenden Sonnenschutz, gekoppelt mit der Möglichkeit der Nachtauskühlung z.B. durch Lüftungsöffnungen an der Fassade. Somit wird zunächst der Energieeintrag tagsüber deutlich reduziert. Nachts können die Bauteile die dennoch eingetragene Wärmeenergie wieder abgeben, die dann durch die Durchströmung mit kühlerer Nachtluft nach Außen abgeführt wird. Diesen Prinzipien des sommerlichen Wärmeschutzes wird bei allen Neubauten aber auch Fassaden-/Generalsanierungen grundsätzlich beim GME eine hohe Bedeutung zugemessen.
Es ist jedoch auch bei derartigen Gebäuden ein natürlicher Vorgang und allein bautechnisch nicht zu vermeiden, dass sich ein Innenraum bei Außentemperaturen von fast 40°C sukzessiv auf einen Bereich weit oberhalb der Behaglichkeit aufheizt. Ohne eine aufwendige Vollklimatisierung (Kühlung und Trocknung) der Räume kann man dem nicht begegnen, da auch eine theoretische Nachtauskühlung bei der diesjährigen langen Hitzeperiode und den fast tropischen Nächten nicht ausgereicht hätte, dem „Aufschaukeln“ der Innentemperaturen entgegenzuwirken.
Beim Rathaus gibt es jedoch die Besonderheit, dass der außenliegende Sonnenschutz aufgrund der großen Gebäudehöhe sehr windanfällig ist und daher aus Sicherheitsgründen beim Verlassen der Räume nicht heruntergelassen bleiben darf. Im Museumswinkel wurde bisher aus denkmalschutzgründen auf das Anbringen eines außenliegenden Sonnenschutzes verzichtet. Bei diesen Fällen wurde dennoch versucht, das maximal mögliche, wie Sonnenschutzverglasung und ausreichend Öffnungsflügel zur Lüftung etc. vorzusehen. Hierbei ist jedoch auch organisatorisch von entscheidender Bedeutung, den Eintrag warmer Luft während der heißen Tageszeit zu minimieren. Ein manuelles Lüften macht bei derartigen Wetterphänomenen nur in den frühen Morgenstunden Sinn.
Aktuell werden diese beiden Gebäude auf eine weitere Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes hin untersucht:
Am Museumswinkel wird daher in das flachgeneigte Bitumendach des Bauteils B eine Einstiegsluke eingebaut, um die Beschaffenheit des vorhandenen Hohlraums aufzunehmen und anschließend die Möglichkeiten einer zusätzlichen Dämmungen auszuloten bzw. entsprechende Kostenangebote einholen zu können. Bei der Nutzbarmachung des Museumswinkels vor ca. 10 Jahren wurde die oberste Geschoßdecke bereits mit ca. 10 cm Stärke gedämmt.
Im Rathaus besitzen einige Räume bereits elektrisch
bedienbaren Sonnenschutz. Aktuell wird geprüft, mit welchem Aufwand bzw. ob es
überhaupt technisch möglich ist, die elektronische Steuerung mit entsprechenden
Windwächtern und automatischer Raffung flächendeckend zu installieren. Des
Weiteren wird angestrebt, den bisher fehlenden Sonnenschutz auf der Westseite
vor den Aufzügen zu ergänzen. Erste Erkenntnisse gehen davon aus, dass eine
elektrische Steuerung grundsätzlich möglich ist.
Der bauliche Aufwand ist jedoch erheblich, da fast alle Fenster (West, Süd,
Ost) zusätzlich verkabelt (Strom und Datennetz) und entsprechende Antriebsmotor
eingebaut werden müssen. Evtl. ist dafür noch der Austausch der relativ
leichten Seilkonstruktion notwendig. Das Rathaus wäre hierfür wohl flächig
einzurüsten oder mit Spezial-Steigern zu befahren.
Auf eine Vollklimatisierung der Gebäude wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bisher weitestgehend verzichtet, da diese immer erheblich höhere Investitionskosten bei der Errichtung der Anlagen und Gebäuden z.B. allein durch den größeren Platzbedarf der Lüftungsanlagen und Kanälen zur Folge hat, aber v.a. der laufende Betrieb äußerst energieintensiv ist und hohe Wartungsaufwendungen nach sich zieht.
Bei allen Fassaden- und Dachsanierungen versucht das GME stets die aktuellen gesetzlichen Wärmeschutzanforderungen (EnEV) und Dämmvorgaben eben auch im Hinblick auf den Wärmeeintrag zu unterschreiten. Bei Projekten des Schulsanierungsprogramms wurden darüber hinaus z.T. Lüftungsanlagen eingeplant, die eine kontrollierte Nachtauskühlung unterstützen können.
Weitere Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz konnten bisher nur im Zuge von Generalsanierungen und ganzheitlichen Sanierungen der Gebäudehüllen in die Planungen aufgenommen werden. Hierbei gilt es immer zu bedenken, dass der Einbau von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden allein aufgrund des Platzangebots kaum zu bewerkstelligen ist.
4. Frühere
Dienstzeiten für Beschäftigte im Freien
Stellungnahme der
Werkleitung EB 77:
Für alle
Beschäftigten des EB 77 steht im Sozialtrakt des Betriebshofes ein Wasserspender
der ESTW bereit, an dem mitgebrachte Flaschen mit Trinkwasser (mit und ohne
Kohlensäure) befüllt werden können. In den heißen Sommermonaten wird dieses
Angebot besonders durch die Kolleginnen und Kollegen aus dem gewerblichen
Bereich intensiv genutzt.
Des Weiteren können die auf dem Betriebsgelände vorhandenen Duschen auch in den
Pausen zur Erfrischung genutzt werden.
Da die
Mülltonnenleerung in Wohngebieten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV) erst ab 07.00 Uhr zulässig ist, wurde in der Dienstvereinbarung
über feste Arbeitszeiten für die Müllabfuhr der Arbeitsbeginn auf 06.30 Uhr
festgelegt. Durch den Anfahrtsweg und die Vorgabe, bis 07.00 Uhr vorrangig
Misch- und Gewerbegebiete zu befahren, konnten Konflikte mit der 32. BImSchV in
der Vergangenheit vermieden werden.
Ein im Jahr 2003
durch den EB 77 gestellter Antrag auf Ausnahmegenehmigung, mit dem Ziel an sehr
heißen Tagen einen Dienstbeginn ab 06.00 Uhr zu ermöglichen, wurde damals
abgelehnt. Zwar sind die hier relevanten Inhalte der 32. BImSchV bis heute
unverändert, ein entsprechender Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird aber
dennoch durch den EB 77 zeitnah erneut gestellt.
Anlagen: Fraktionsantrag 134/2015