Betreff
Stellenplan 2016 - Personalressourcen für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Stadtjugendamt
Vorlage
11/060/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund dringenden Bedarfes bei der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Jugendamt werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 folgende Planstellen geschaffen:

 

Abt.

VZÄ

Aufgabe

Planstelle

Stellenwert

Kw-Sperrvermerk

Funktionsbezeichnung

Priorität Referat (s. S. 131)

511

7,0

Soz.päd

Clearingstelle

---

EG S14

31.12.2018

SB Sozialer Bereich

0

511

2,0

Soz.päd

Heimerziehung

---

EG S14

---

SB Sozialer Bereich

1

510

1,0

SB Amtsvormundschaften

---

EG 09

---

SB
Verwaltung

2

510

0,5

SB Wirtschaftliche Jugendhilfe

5102016

EG 09

Wegfall kw-Sperrvermerk

SB
Verwaltung

3

510

0,5

SB Wirtschaftliche Jugendhilfe

5102016

(Aufstockung)

EG 09

---

SB
Verwaltung

3

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 20. Juli 2015 wurde mit der Aufnahme von 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Erstaufnahme und Clearingstelle im Frankenhof in Betrieb genommen. Vorausgegangen war ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken mit der dringenden Bitte um Amtshilfe bei der Versorgung von „ungeclearter“, unbegleiteter Minderjähriger. Für diese jungen Menschen ist eine Betreuung rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche sicher zu stellen und ein Clearingverfahren durchzuführen. Das Clearingverfahren besteht aus Altersfeststellung, der Gesundheitsfürsorge und der Feststellung des Hilfebedarfs.

Die Regierung von Mittelfranken hat in ihrem Bescheid aus dem Jahre 2014 den Personalschlüssel einer Clearingstelle eines freien Trägers einen Ansatz von 1:2 als verbindlich festgelegt.

Das Personal für die Betreuung und pädagogische Versorgung dieser Jugendlichen wurde zunächst aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes akquiriert.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Wahrung des vorgegebenen Perso-nalschlüssels wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 bereits durch eine Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 07.08.2015 personelle Ressourcen in Höhe von 6,5 VZÄ zur Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge geschaffen. Die personellen Ressourcen sind jedoch für den Betrieb der Einrichtung nach wie vor nicht ausreichend. 

Die Stadt Erlangen kommt zum momentanen Zeitpunkt ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht nur in ungenügendem Umfang nach.

Diese Situation verschärft sich durch die erneute Zuweisung der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 24.09.2015; ab der 44. Kalenderwoche bis Ende des Jahres werden zusätzlich 75 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erlangen erwartet. Für diese zusätzlichen Minderjährigen braucht es parallel eine entsprechende Anpassung der personellen Ressourcen.

 

Eine spätere Besetzung der Planstellen ohne Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ist nicht möglich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Personalressourcen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Stadtjugendamt sollen im erforderlichen Umfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt personell verstärkt werden.

Die Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Stadtjugendamt soll im erforderlichen Umfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.12.2018 personell verstärkt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 sind die Planstellen zu schaffen, um eine umgehende Besetzung zu ermöglichen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

VZÄ

Planstelle

Stellenwert

Aufgabe

Kosten 

Refinanzierung

7,0

---

EG S14

Soz.päd

Clearingstelle.

513.100,00

513.100,00

2,0

---

EG S14

Soz.päd
Heimerziehung

146.600,00

---

1,0

---

EG 09

SB
Amtsvormundschaften

  60.500,00

---

0,5

5102016

EG 09

SB Wirtschaftliche Jugendhilfe

  30.300,00

---

0,5

5102016

EG 09

SB Wirtschaftliche Jugendhilfe

  0,0

---

 

 

 

Summe

(ohne refinanzierte Planstellen)

237.400,00

 

 

Die entstehenden Personalkosten für die Clearingstelle werden durch die zuständigen Jugendämter refinanziert. Eine Beteiligung des Freistaats Bayern ist voraussichtlich ab dem 01.01.2016 geplant.

 

Für den Bereich Amtsvormundschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe ist ebenfalls voraussichtlich eine Verwaltungskostenerstattung geplant.

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden