Aufgrund dringenden Bedarfes bei der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Jugendamt werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 folgende Planstellen geschaffen:
Abt. |
VZÄ |
Aufgabe |
Planstelle |
Stellenwert |
Kw-Sperrvermerk |
Funktionsbezeichnung |
Priorität Referat (s. S. 131) |
511 |
7,0 |
Soz.päd Clearingstelle |
--- |
EG S14 |
31.12.2018 |
SB Sozialer Bereich |
0 |
511 |
2,0 |
Soz.päd Heimerziehung |
--- |
EG S14 |
--- |
SB Sozialer Bereich |
1 |
510 |
1,0 |
SB Amtsvormundschaften |
--- |
EG 09 |
--- |
SB |
2 |
510 |
0,5 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
5102016 |
EG 09 |
Wegfall kw-Sperrvermerk |
SB |
3 |
510 |
0,5 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
5102016 (Aufstockung) |
EG 09 |
--- |
SB |
3 |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 20. Juli 2015 wurde mit der Aufnahme von 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Erstaufnahme und Clearingstelle im Frankenhof in Betrieb genommen. Vorausgegangen war ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken mit der dringenden Bitte um Amtshilfe bei der Versorgung von „ungeclearter“, unbegleiteter Minderjähriger. Für diese jungen Menschen ist eine Betreuung rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche sicher zu stellen und ein Clearingverfahren durchzuführen. Das Clearingverfahren besteht aus Altersfeststellung, der Gesundheitsfürsorge und der Feststellung des Hilfebedarfs.
Die Regierung von Mittelfranken hat in ihrem Bescheid aus dem Jahre 2014 den Personalschlüssel einer Clearingstelle eines freien Trägers einen Ansatz von 1:2 als verbindlich festgelegt.
Das Personal für die Betreuung und pädagogische Versorgung dieser Jugendlichen wurde zunächst aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes akquiriert.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Wahrung des vorgegebenen Perso-nalschlüssels wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 bereits durch eine Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 07.08.2015 personelle Ressourcen in Höhe von 6,5 VZÄ zur Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge geschaffen. Die personellen Ressourcen sind jedoch für den Betrieb der Einrichtung nach wie vor nicht ausreichend.
Die Stadt Erlangen kommt zum momentanen Zeitpunkt ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht nur in ungenügendem Umfang nach.
Diese Situation verschärft sich durch die erneute Zuweisung der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 24.09.2015; ab der 44. Kalenderwoche bis Ende des Jahres werden zusätzlich 75 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erlangen erwartet. Für diese zusätzlichen Minderjährigen braucht es parallel eine entsprechende Anpassung der personellen Ressourcen.
Eine spätere Besetzung der Planstellen ohne Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ist nicht möglich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Personalressourcen für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge im Stadtjugendamt sollen im erforderlichen Umfang zum
nächstmöglichen Zeitpunkt personell verstärkt werden.
Die Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Stadtjugendamt soll im erforderlichen Umfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.12.2018 personell verstärkt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Vorgriff auf den Stellenplan
2016 sind die Planstellen zu schaffen, um eine umgehende Besetzung zu
ermöglichen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
VZÄ |
Planstelle |
Stellenwert |
Aufgabe |
Kosten |
Refinanzierung |
7,0 |
--- |
EG S14 |
Soz.päd Clearingstelle. |
513.100,00 |
513.100,00 |
2,0 |
--- |
EG S14 |
Soz.päd |
146.600,00 |
--- |
1,0 |
--- |
EG 09 |
SB |
60.500,00 |
--- |
0,5 |
5102016 |
EG 09 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
30.300,00 |
--- |
0,5 |
5102016 |
EG 09 |
SB Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,0 |
--- |
|
|
|
Summe (ohne refinanzierte Planstellen) |
237.400,00 |
|
Die
entstehenden Personalkosten für die Clearingstelle werden durch die zuständigen
Jugendämter refinanziert. Eine Beteiligung des Freistaats Bayern ist
voraussichtlich ab dem 01.01.2016 geplant.
Für den
Bereich Amtsvormundschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe ist ebenfalls
voraussichtlich eine Verwaltungskostenerstattung geplant.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden