Betreff
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)
Vorlage
30-R/032/2015
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 25.9.2015, Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erhöhung des Fahrpreises für den ersten gefahrenen Kilometer von 3,00 Euro auf 3,30 Euro

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 14.9.2015 beantragte die Taxi Erlangen eG die Änderung des örtlichen Taxitarifs zum Jahresbeginn 2016. Es wurde die Änderungen des Fahrpreises für den ersten gefahrenen Kilometer von 3,00 Euro auf 3,30 Euro beantragt. Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt den beantragten Änderungen zu.

 

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg bestehen keine Einwendungen gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen an die eingetretenen Kostensteigerungen. Bezogen auf die klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und eine verkehrsbedingte Wartezeit von 4 Minuten), ergibt der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von 2,1 % gegenüber dem seit Januar 2015 geltenden Taxitarif. Auf dem Unternehmer lastet weiterhin ein erheblicher Kostendruck durch das Mindestlohngesetz, der durch die sehr geringfügige Minderung der Sachkosten nicht aufgefangen werden kann. Nach Auskunft der Taxi Erlangen e. G. hatte die Tarifänderung zum Januar 2015 keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten der Kunden. Die Auftragszahlen der Taxi Erlangen e. G. sind mit ca. 3 % leicht rückläufig.

Die IHK weist darauf hin, dass im Vergleich mit den Steigerungen der Fahrpreise im VGN die beantragte Tariferhöhung als durchaus moderat anzusehen ist. Bei der VAG werden die Entgelte zum Jahreswechsel 2015/2016 um 3,11 % angehoben. Auch im Vergleich mit anderen Großstädten wird ersichtlich, dass der beantragte Taxitarif, auch nach der beantragten Erhöhung, unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte liegt.

Von Seiten der IHK wird begrüßt, dass sich die Taxi-Zentralen in Nürnberg, Fürth und Zirndorf untereinander abstimmen - mit dem Bestreben möglichst einheitliche Taxitarife vereinbaren zu können. Außerordentlich wird seitens der IHK begrüßt, dass von der Taxigenossenschaft in Nürnberg ein nahezu identischer Tarifantrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt wurde.

 

Seitens des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. ging keine Stellungnahme ein.

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

Die letzte Erhöhung des Taxitarifs trat im Januar 2015 in Kraft. Die beantragte Tariferhöhung wird auch im Vergleich zu den Tariferhöhungen der VAG als moderat eingestuft.

Nach Mitteilung der Stadt Nürnberg vom 18.09.2015 wurde dort ein nahezu identischer Tarifantrag von der örtlichen Taxigenossenschaft gestellt. Sofern in Erlangen und Nürnberg der beantragten Anhebung entsprochen wird, wäre wieder ein Gleichklang der einzelnen Tarife bezogen auf eine IHK-Standardfahrt gegeben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)