Betreff
Zwischenmitteilung zur öffentlichen Informationsveranstaltung "Ausbau der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße"
Vorlage
613/068/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 25.08.2015 fand auf Wunsch der Anwohner der Max-Busch-Straße ein Ortstermin in kleinem Kreis mit Bürgerinnen und Bürgern der Straße und der Verwaltung stattfinden, damit sie die Belange und Wünsche aus ihrer Straße vorbringen können. Dabei wurden Vorschläge und Anregungen zum Neubau der Kreuzung Schillerstraße/ Loewenichstraße, insbesondere zum Einfahrtsverbot für Kfz in die nördliche Loewenichstraße, und dem verkehrlichen Konzept vorgebracht, die die Verwaltung aufgreifen und prüfen möchte.


Die Bürgerinnen und Bürger der Max-Busch-Straße wünschten sich an vorgenannter Kreuzung eine Prüfung, ob nicht weiterhin ein Einfahren mit Kfz in die nördliche Loewenichstraße von Süden her ermöglicht werden kann und somit das Verkehrssystem nicht geändert werden muss. Daher wird derzeit eine Abfrage über vergleichbare Knotenpunkte wie die Kreuzung Schillerstraße/ Loewenichstraße bei anderen deutschen Kommunen durchgeführt, um hier andere Lösungsmöglichkeiten zu erkunden.
Sollte hingegen das geplante verkehrliche Konzept weiterverfolgt werden, so wünschen sie sich, dass durch den Straßenneubau nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden, die ein späteres Nachreagieren verhindern. So wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger der Max-Busch-Straße, dass das geplante verkehrliche Konzept vor dem Straßenneubau als Probebetrieb getestet wird, um dann durch Zählungen prüfen zu können, ob sich der Verkehr wie erwartet weitgehend auf die Hauptverkehrsstraßen verlagert und durch die Max-Busch-Straße kein übermäßiger Mehrverkehr hindurch fährt.

 

Die angekündigte öffentliche Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zum „Ausbau der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße“ soll daher zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Zunächst wird die Verwaltung die vorgenannten Anregungen prüfen, damit mögliche Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern bei der Veranstaltung präsentiert werden können. Die Verwaltung wird rechtzeitig über den Termin informieren.

 

Im Anschluss soll die Planung dem UVPA zum Beschluss vorgelegt werden.


Anlagen: