DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Resterschließung der Fanny-Hensel-Straße in Frauenaurach
1 Lageplan M 1:200 Plan-Nr.: 2-1501.1-E
1 Regelquerschnitt M 1:25 Plan-Nr.: 2-1501.4-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Fahrbahn am östlichen Ende der Fanny-Hensel-Straße ist lediglich geschottert und der Gehweg ist provisorisch ausgebaut. Gegenstand dieses Beschlusses ist die für Frühjahr 2016 vorgesehene Resterschließung der Fanny-Hensel-Straße in Frauenaurach.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen Straßenablauf gesammelt und der städti-schen Kanalisation zugeführt.
In dem geplanten Straßenabschnitt wird zur richtlinienkonformen Ausleuchtung eine zusätzliche Straßenleuchte aufgestellt. In Anlehnung an die Straßenbeleuchtung der bestehenden Ab-schnitte kommen technische Mastaufsatzleuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhoch-drucklampen zum Einsatz.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Auf den Stadtratsbeschluss vom 23.07.2015 (Bebauungsplanersetzender Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB) wird hingewie-sen.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme An-fang 2016 auszuschreiben und anschließend durchzuführen.
Für den Ausbaubereich sind Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (Baugesetzbuch) nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen in Höhe von 90 % des beitragsfähigen Aufwandes zu erheben.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt die betroffenen An-lieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Die Beitragsschuldner werden zudem über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Erschließungsbeiträge informiert. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 28.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche
Unterhaltskosten ….Straßenbau Beleuchtung |
ca. 400 € ca. 100 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei IP-Nr.: 541.500 E |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind bei IP-Nr. 541.500 „Erschließungsmaßnahmen, Bau“ vorhanden
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
7.09.2015 gez. i.A. Grasser
Anlagen: Anlage 1 - Übersichtslageplan
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3 - Regelquerschnitt