Betreff
Resterschließung Fanny-Hensel-Straße;
DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/088/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Resterschließung der Fanny-Hensel-Straße in Frauenaurach

 

1 Lageplan                             M 1:200                      Plan-Nr.: 2-1501.1-E

1 Regelquerschnitt                 M 1:25                        Plan-Nr.: 2-1501.4-E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahn am östlichen Ende der Fanny-Hensel-Straße ist lediglich geschottert und der Gehweg ist provisorisch ausgebaut. Gegenstand dieses Beschlusses ist die für Frühjahr 2016 vorgesehene Resterschließung der Fanny-Hensel-Straße in Frauenaurach.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen Straßenablauf gesammelt und der städti-schen Kanalisation zugeführt.

In dem geplanten Straßenabschnitt wird zur richtlinienkonformen Ausleuchtung eine zusätzliche Straßenleuchte aufgestellt. In Anlehnung an die Straßenbeleuchtung der bestehenden Ab-schnitte kommen technische Mastaufsatzleuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhoch-drucklampen zum Einsatz.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Auf den Stadtratsbeschluss vom 23.07.2015 (Bebauungsplanersetzender Beschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB) wird hingewie-sen.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme An-fang 2016 auszuschreiben und anschließend durchzuführen.

Für den Ausbaubereich sind Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (Baugesetzbuch) nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen in Höhe von 90 % des beitragsfähigen Aufwandes zu erheben.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt die betroffenen An-lieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Die Beitragsschuldner werden zudem über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Erschließungsbeiträge informiert. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 28.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

    Jährliche Unterhaltskosten

….Straßenbau

     Beleuchtung

 

 

ca. 400 €

ca. 100 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei IP-Nr.: 541.500 E

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind bei IP-Nr. 541.500 „Erschließungsmaßnahmen, Bau“ vorhanden

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    7.09.2015 gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtslageplan

                        Anlage 2 - Lageplan

                        Anlage 3 - Regelquerschnitt