Cauerstraße 3, Haberstraße, Fl.-Nr. 1946/595;
Az.: 2015-736-ZV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
Das Vorhaben liegt innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) auf einer Fläche, die
im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Universität dargestellt ist und
entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. |
Gebietscharakter: |
Sondergebiet (SO) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
|
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist ein 5-geschossiges Forschungsgebäude mehrerer Lehrstühle mit chemischen und physikalischen Laboren und Büroräumen mit insgesamt ca. 11.500 m² Geschossfläche.
Das Vorhaben ist so im Masterplan der Universität für die weitere Entwicklung des Südgeländes vorgesehen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erteilt die für das Fällen von Bäumen erforderliche Rodungserlaubnis. Soweit für die Vorhaben geschützte Bäume gefällt werden müssen (38 Bäume), liegt die positive Stellungnahme der Abteilung Baumschutz zur dann gesondert zu beantragenden Erlaubnis nach der Baumschutzverordnung und den geplanten Ersatzmaßnahmen (Neupflanzungen und Dachbegrünungen) vor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: nicht erforderlich (Freistaat Bayern).
Anlagen: Lageplan
Ausschnitt
aus dem Masterplan