hier: Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a
Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a wird hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Gebäude Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a sind als Baudenkmale gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.
Vorgeschlagene Listenergänzung:
Ort |
Straße, Hausnr. |
Beschreibung/Langtext |
Erlangen |
Martinsbühler Straße 5a |
Mietshaus,
dreigeschossiger, traufständiger Mansarddachbau mit geschweiftem Zwerchhaus
und dreiseitigem Fassadenerker, gemäßigter Jugendstil, von |
Erlangen |
Paul-Gossen-Straße 119 |
Appartement-Hochhaus, elfgeschossiger Wohnturm
mit Flachdach und gefächerter
Grundlinie, nach Planung der Siemens-Schuckert-Werke, 1956/57. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit den Schreiben vom 03.07.2015 und 10.08.2015 über den Nachtrag der Gebäude Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a in die Denkmalliste informiert.
Die Schreiben vom 03.07.2015 und 10.08.2015 sollen nach Art.
2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt
bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig
ist, mitzuteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei den Objekten Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a handelt es
sich um Baudenkmale nach Art. 1 DSchG. Ihre Erhaltung liegt im Interesse der
Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der
Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.