Betreff
Ergänzung der Denkmalliste;
hier: Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a
Vorlage
63/060/2015
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a wird hergestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gebäude Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a sind als Baudenkmale gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

Ort

Straße, Hausnr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Martinsbühler Straße 5a

Mietshaus, dreigeschossiger, traufständiger Mansarddachbau mit geschweiftem Zwerchhaus und dreiseitigem Fassadenerker, gemäßigter Jugendstil, von
Eduard Krauss, bez. 1911.

Erlangen

Paul-Gossen-Straße 119

Appartement-Hochhaus, elfgeschossiger Wohnturm mit

Flachdach und gefächerter Grundlinie, nach Planung der Siemens-Schuckert-Werke, 1956/57.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit den Schreiben vom 03.07.2015 und 10.08.2015 über den Nachtrag der Gebäude Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a in die Denkmalliste informiert.

 

Die Schreiben vom 03.07.2015 und 10.08.2015 sollen nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.



 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei den Objekten Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a handelt es sich um Baudenkmale nach Art. 1 DSchG. Ihre Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.