Betreff
Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2010 durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage
Vorlage
II/094/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der festgestellte Jahresverlust 2010 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 4.600.353 Euro wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 6.368.761 Euro verrechnet.


1.   Ausgangslage

      In der heutigen Stadtratssitzung wurde das Jahresergebnis 2010 der Stadt Erlangen zum 31.12.2010 mit einem Fehlbetrag von 4.605.707 Euro (Defizit Stadt 4.600.353 Euro plus Defizit nicht rechtsfähige Stiftungen 5.354 Euro) festgestellt. Auf die Vorlage 14/069/2015 wird verwiesen.

      Dem städtischen Defizit steht eine Ergebnisrücklage, gespeist gem. Art. 76 Abs. 1 Satz 2 GO aus dem positiven Jahresergebnis 2009 in Höhe von 6.368.761 Euro, gegenüber.

      § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.

      Auch wenn sich Verrechnung bzw. Verlustvortrag alternativ anböten, würde die Kämmerei die Verrechnungslösung vorschlagen, zumal der Jahresabschluss 2011 (noch ungeprüft) wiederum einen Verlust ausweisen wird. Da keine Gründe erkennbar sind von der Soll-Regelung abzuweichen, schlägt die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2010 mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.

Die
Jahresergebnisse der nicht rechtsfähigen Stiftungen in Höhe von -5.354 Euro wurden in die Ergebnisrücklagen der jeweiligen Stiftungen gebucht. Diese sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

2.   Ergebnis/Wirkungen

Bei Verrechnung des städtischen Jahresdefizits 2010 in Höhe von 4.600.353 Euro mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Rücklagenstand von 1.768.408 Euro, der zum teilweisen Ausgleich des (noch ungeprüften) Jahresfehlbetrags 2011 dienen kann.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der vorgeschlagene Beschluss mindert zwar die Ergebnisrücklage, hat aber keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der Stadt, da diese durch die tatsächlichen (unterjährigen) Zahlungsströme des Finanzhaushalts beeinflusst wird. Änderungen der Liquidität ergeben sich folglich direkt aus der Finanzrechnung. Ein gesonderter Stadtratsbeschluss ist hierfür nicht erforderlich.

 


Anlagen: