Betreff
Förderung von Sportvereinen - Baukostenzuschüsse
Vorlage
52/065/2015
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den entstandenen Baukosten erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend der Sportförderrichtlinien der Stadt Erlangen.

 

Es wurden 19 Anträge (2014: 9 Anträge) von 9 verschiedenen Sportvereinen fristgemäß für das Jahr 2015 gestellt. Davon müssen 2 Anträge abgelehnt werden, da keine Bezuschussung nach den Sportförderrichtlinien möglich ist.

 

Die Bescheiderteilung und Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Belege. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahme erfolgt bei einem Ortstermin.

 

Die Sportvereine leisten insbesondere bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart.

 

Evtl. am Ende des Haushaltsjahres 2015 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von der Sportverwaltung für weitere Baukostenzuschüsse vergeben.

 

Im Jahr 2015 stehen für die Förderung von Baukosten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung.


Anlagen: Baukostenzuschüsse 2015