Betreff
Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach
hier: Bebauungsplan 7a - Gewerbegebiet Nord - 4. Änderung
Vorlage
611/063/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1)       Vorhaben

Der Betreiber eines bestehenden Autohauses in Herzogenaurach beabsichtigt seinen Standort aufzugeben und eine Verlagerung dieser Nutzung vorzunehmen. Nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes ist ein Neubau eines Büro- und Geschäftshauses auf dieser und der nördlich angrenzenden, bislang unbebauten Fläche geplant.

Neben Büroflächen sollen mehrere Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften entstehen. Das Planungskonzept sieht die Errichtung von ca. 8.000 m² Bürofläche, ca. 1.200 m² Einzelhandelsnutzung und ca. 400 m² Gastronomieangebot vor. Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment sind mit einer jeweiligen Verkaufsfläche von max. 300 m² zulässig.

 

2)        Lage

Der Änderungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 a „Gewerbegebiet Nord“ – 4. Änderung liegt im Süden des bestehenden Gewerbegebiets Nord mit unmittelbarer Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche der Ringstraße. Die Gesamtfläche des Änderungsbereichs beträgt ca. 6.755 m².

 

3)      Verfahren

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der dargelegten Planung. Änderungen des Bebauungsplans erfolgen v. a. in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans 7a „Gewerbegebiet Nord“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom 29. April 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 a „Gewerbegebiet Nord“ – 4. Änderung gebilligt und beschlossen, ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Stadt Erlangen wurde nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Frist für die schriftliche Stellungnahme war der 20.07.2015.

 

4)       Stellungnahme der Verwaltung

Durch die Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die Stadt Erlangen zu erwarten. Die Verwaltung der Stadt Erlangen hat der Stadt Herzogenaurach mitgeteilt, dass keine Einwendungen gegenüber der Bauleitplanung erhoben werden.


Anlagen:             Anlage 1: Lage des Vorhabens