1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt einen Kooperationsvertrag zu schließen, um das dort entwickelte „Familien ABC“ als Printausgabe, auf der Homepage und als App in Zukunft gemeinsam und für alle Eltern in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt zu veröffentlichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen zentralen Service „Familienbildung in Kindertageseinrichtungen“ zu erarbeiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerschaft von Familienstützpunkten gezielt für die Stadtteile Bruck, Anger, Büchenbach und Röthelheimpark (Housing Area) nach den unten genannten Kriterien auszuschreiben und auszuwählen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
· Der JHA nimmt den Zwischenbericht der Koordinierungsstelle zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Handlungsempfehlungen umzusetzen.
· Die Handlungsempfehlungen sind Grundlage für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur Familienbildung und Familienstützpunkte in Erlangen.
· Mit dem Gesamtkonzept werden die Voraussetzungen für die 2. Förderphase geschaffen
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Prozesse und Strukturen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
·
Die Verwaltung erarbeitet einen
Kooperationsvertrag für das Familien-ABC mit dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt
· Das Jugendamt und die Trägergemeinschaft erarbeiten ein Konzept für einen zentralen Service „Familienbildung in Kindertageseinrichtungen“
· Ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der Familienstützpunkte in den vier genannten sozial belasteten Stadtteilen wird in die Wege geleitet. Dabei sind die staatlichen sowie die erlangen-spezifischen Kriterien anzuwenden.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Förderprogramm besteht aus zwei Phasen:
In der 1. Phase ist ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, wie künftig die Familienbildung und Familienstützpunkte in Erlangen als Angebot der Jugendhilfe dauerhaft und strukturell verankert ist.
o Die 1. Phase ist auf max. 2 Jahre befristet und endet im März 2016.
o Mit Ablauf der 1.Phase ist dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration das ausgearbeitete Konzept als Ergebnis des Planungsprozesses Familienbildung und Familienstützpunkte vorzulegen. Das Konzept muss die Festlegung von Familienstützpunkten ausweisen.
Fördervoraussetzungen für die 2.Phase:
o Es erfolgt die Umsetzung des städtischen Familienbildungs-Konzepts und die Familienstützpunkte nehmen die Arbeit auf.
o Die Koordinierungsstelle ist weiterhin vorzuhalten.
o Das Gesamtkonzept ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.
Förderhöhe:
Der Freistaat fördert sowohl die 1. Phase sowie die 2. Phase jeweils mit 50%
der Personal- und Sachkosten. Die Kommune muss sich in derselben Höhe
beteiligen. Die 2. Phase wird dauerhaft gefördert.
o
Berechnungsgrundlage für die staatliche
Förderung:
die Berechnung beruht jeweils auf der Anzahl der im vorletzten Jahr geborenen
Kinder
1. Phase: 40 € für jedes geborene Kind (2015 = 42.880 €)
2. Phase: 30 € für jedes geborene Kind (2016 = 33.946 €)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten
ab 2016 |
€ 67.982.- |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€
enthalten |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
33.946.- |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
im Budget vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: Zwischenbericht Koordinierungsstelle Familienbildung