Betreff
Prüfung im Personal- und Organisationsamt - Personalentwicklung - (inkl. Aus- und Fortbildung); Sachstand
Vorlage
14/054/2015
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Zuge der Behandlung des o. g. Prüfungsberichtes sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass bei der künftigen Durchführung von Outdoor-Aktivitäten in der Einführungswoche der Versicherungsschutz für Teilnehmer zweifelsfrei gewährleistet sein muss.

 

Zu der Thematik ist ein Vermerk des Amtes 11 eingegangen, der unter Bezugnahme auf einen weiteren Vermerk des Amtes 30 davon ausgeht, dass der Durchführung von natursportlichen Aktivitäten auch künftig nichts im Wege steht.

 

Wie den beiden o. g. Vermerken zu entnehmen ist, gestaltet sich die Rechtslage äußerst kompliziert. Die Haftungsverhältnisse hängen offenbar von verschiedenen Faktoren ab, die erst nach Schadenseintritt final beurteilt werden können.

 

Ob die Ausführungen der Maßgabe des Revisionsausschusses vom 11.03.2015 genügen, wonach ein Versicherungsschutz für die Teilnehmer zweifelsfrei gewährleistet sein muss, bleibt der abschließenden Beurteilung der Ausschussmitglieder vorbehalten.


Anlagen:             Protokollvermerk aus der Sitzung des RevA vom 11.03.2015
                       Vermerk des Amtes 11 vom 15.06.2015 inkl.
                       Vermerk des Amtes 30 vom 20.05.2015 als beigeschlossene Anlage