1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geforderte Testat des Revisionsamtes vom 28.05.2015 (Anlage 2 des Prüfungsberichtes). Der Prüfungsbericht und das Testat mussten fristgerecht bereits Ende Mai 2015 an das BMAS übermittelt werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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