Budget und Arbeitsprogramm 2015 - Stand 31.05.2015
Das Budget und Arbeitsprogramm 2015 –Stand: 3105.2015 wird zur Kenntnis genommen
Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Mehrausgaben sind notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen zu können. Die tatsächlichen Summen sind schwer darstellbar, da im Bereich der Förderung immer wieder neue Vorgaben aus dem Ministerium kommen (z.B. zu erwartender Qualitätszuschlag bei den Kindertagesstätten rückwirkend zum 001.01.2015).
Bei den unbegleiteten Flüchtlingen ist überhaupt nicht absehbar, wie sich die Kosten entwickeln.
Genauere Angaben können erst im Herbst gemacht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Jugendamts ggf. durch eine Mittelbereitstellung am Ende des Jahres.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
siehe Anlage „Budget- und Arbeitsprogramm 31.05.2015“
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: