Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 365D.881 „Rückzahlung von
Staatszuweisungen“ |
Kostenstelle 510090 Allgemeine
Kostenstelle Amt 51 |
Produkt 36510051 Leistungen für alle KiTas |
185.000,00 € für |
Sachkonto 231213 „Abgänge SoPo a. Zuwendungen vom
Land auflösbar“ |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
IP-Nr. 365D.612EP „Rückerstattung
von KiTa-Zuschüssen/Freie Träger“ |
Kostenstelle 510090 Allgemeine
Kostenstelle Amt 51 |
in Höhe von |
185.000,00
€ bei |
Sachkonto 017703 „Abgänge Immat.VG a. gel. Zuwend
a. priv. Unternehmen“ |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur
Verfügung |
0,00 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0,00 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0,00 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
0,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
185.000,00
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
x
einmalig im Haushaltsjahr 2015
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
x Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw.
Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es werden
für die Rückerstattung von staatlichen Zuweisungen für den Bau der Siemens
Kinderkrippe in der Helene-Richter-Str. 3 in 91052 Erlangen die notwendigen
Mittel zur Verfügung gestellt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß der Richtlinie
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 -2013 wurde der Neubau der Siemens AG
Kinderkrippe in der Helene-Richter-Straße mit einer staatlichen Zuweisung im
Jahr 2010 entsprechend der Brutto-Baukosten gefördert. Durch die Firma Siemens wurde nunmehr im
Nachhinein bei der Finanzverwaltung der Umsatzsteuerabzug geltend gemacht.
Dadurch bedingt sind jetzt für die Förderung des Vorhabens die Netto-Baukosten
ausschlaggebend. Durch die Regierung von Mittelfranken ergeht in Kürze der
entsprechende Rückforderungsbescheid für die Erstattung der überzahlten
staatlichen Zuweisung einschließlich der zu leistenden Zinsen an die Stadt
Erlangen. Zinsen werden bis zum Zahlungseingang bei der Staatsoberkasse fällig,
daher soll der Rückforderung nach Eingang des Bescheides durch die Regierung
von Mittelfranken schnellstmöglich Folge geleistet werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Vorliegen des Bescheides der Regierung von Mittelfranken kann
gegenüber der Firma Siemens der entsprechende städtische Rückforderungsbescheid
erstellt werden. Bei der Rückforderung durch die Stadt Erlangen ist sowohl der
zu viel gezahlte staatliche als auch zu viel gezahlte städtische Anteil der
Maßnahmenförderung einschließlich Zinsen zu erheben. Die Gesamt-Rückforderung
gegenüber der Siemens AG beläuft sich voraussichtlich auf ca. 242.000,- €, die
Differenz von ca. 55.000,-€ (Anteil städt. Förderung) verbleibt bei der Stadt
und fließt dem allgemeinen Haushalt zu.
Anlagen: