1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 405.855,16 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 315.824,99 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
|
|
|
|
|
13 |
-76.501,58 EUR |
-75.510,35
EUR nach
Entnahme
aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 13 in Höhe von 991,23 EUR zum
Ausgleich des Verlustes |
HFPA
22.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-75.510,35 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
|
|
|
|
|
41 |
-88.437,61 EUR |
-78.558,78 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 9.878,83 EUR zum Ausgleich des
Verlustes |
KFA
29.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-78.558,78 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
||||
42 |
-27.513,22 EUR |
0,00 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes 42 in Höhe von 27.513,22 EUR zum Ausgleich des
Verlustes |
BildungsA vom 23.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
|
|
|
|
46 |
-10.649,19 EUR |
3.514,34 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von 7.134,85 EUR zum Ausgleich des
Verlustes |
KFA
29.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
|
|
|
|
47 |
-70.917,13 EUR |
-61.641,22
EUR nach
Entnahme aus
der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 47 in Höhe von 9.275,91 EUR zum
Ausgleich des Verlustes |
KFA
29.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
|
|
|
|
52 |
-123.357,60 EUR |
-63.889,54
EUR nach
Entnahme
aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52 in Höhe von 59.468,06 EUR
zum Ausgleich des Verlustes |
SportA
28.04.2015: Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das
Fachamt vor, dass der nach der Entnahme aus der Rücklage verbleibende Verlust
von -63.889,54 EUR nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von -25.000,00 EUR vorgetragen wird. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
*) bei den Ämtern 46 und 47 würde damit der Verlustvortrag vollständig entfallen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2014 haben 29 Fachämter (ohne das GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 452.219,83 EUR erwirtschaftet.
Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen sich das bereinigte Gesamtbudgetergebnis aus einem bereinigten Sachmittelbudgetergebnis und einem bereinigten Personalmittelbudgetergebnis zusammengesetzt hat, ist für das Jahr 2014 aufgrund der Umstellung der Abrechnung der Personalkosten nur noch das Sachmittelbudget abzurechnen. Die Ergebnisse aus den vom Personal- und Organisationsamt quartalsweise erstellten Abrechnungen der Personalaufwendungen (s. „Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014“) belasten entweder unmittelbar die jeweiligen Sachmittelbudgets oder wirken sich als Gutschriften direkt in den Ämterrücklagen aus.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -23.548.500,-- EUR beschlossen. An Erträgen wurden 84.449.700,-- EUR erwartet, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 52.414.200,-- EUR, an voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen 107.998.200,--EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 77.672.700,-- EUR.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2014 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget der Fachämter eine Erhöhung um 121.278,64 EUR. Der Erhöhung der Erträge um 274.807,62 EUR stand eine Erhöhung der Aufwendungen um saldiert 396.086,26 EUR (Mittelbereitstellungen in Höhe von 2.803.850,25 zuzüglich aus dem Vorjahr übertragener Haushaltsermächtigungen von 182.063,76 EUR abzüglich Haushaltssperren im Gesamtvolumen von 2.589.827,75 EUR) gegenüber.
Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2014 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist trotz Umsetzung der Haushaltssperren, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 136.394,84 EUR abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 315.824,99 EUR zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2014 der Fachämter von 452.219,83 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage_3_Bereinigungen_2014“ nachzulesen.
Das Personalmittelbudgetergebnis 2014 der Fachämter, das vom Personal- und Organisationsamt ermittelt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 2.033.453,84 EUR (ohne GME) ab. Personalmitteleinsparungen ließen sich dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
|
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die vom Stadtrat
beschlossenen Budgetierungsregeln 2014
sehen vor, dass vom Fachamt 70% des
bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu
100% als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 953.730,53 EUR, wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 503.935,95 EUR auf das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen. Der Mittelbedarf in Zuschussbudgets dieser Größenordnung ist, wie die Erfahrung immer wieder zeigt, eben nur schwer zu bemessen.
Erfreulicherweise war das Revisionsamt bereit, einen Betrag von 33.065,15 EUR aus seiner Budgetrücklage an den Haushalt zurückzugeben. Zudem hat die Stadtkämmerei auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses verzichtet, sodass auf diesem Wege weitere 2.886,51 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2014“ insgesamt 405.855,16 EUR zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2014 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, sehen die vom Stadtrat beschlossenen
Budgetierungsregeln vor, den Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit
er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des
jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann.
Der sich danach errechnende Betrag von -306.003,99 EUR an
vorzutragenden negativen Budgetergebnissen entfällt auf das Bürgermeister- und
Presseamt (-75.510,35 EUR), das Amt für Soziokultur (-78.558,78 EUR), die
Volkshochschule (-16.145,79 EUR), das Theater
(-6.743,97 EUR), das Stadtmuseum (-3.514,34 EUR), das Kulturprojektbüro (-61.641,22
EUR) sowie das Sportamt (-63.889,54 EUR), wie aus der Budgetabrechnung in
„Anlage_1b _B_Abrechnung 2014“ zu ersehen ist. In allen anderen Fällen kann das
negative Budgetergebnis, wie es die Budgetierungsregeln vorsehen, durch eine
Entnahme aus der Budgetrücklageausgeglichen werden.
Die Verlustvorträge werden technisch durch Budgetreduzierungen im
laufenden Rechnungsjahr umgesetzt. Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind
die Fachämter nach den beschlossenen Budgetierungsregeln verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge
einzubringen. Abweichend hiervon hat der Stadtrat bislang jedes Jahr einigen
Fachämtern einen Teil des Verlustvortrages ohne die erforderlichen
Konsolidierungsvorschläge erlassen mit dem Ergebnis, dass aufgrund eines
Gewöhnungseffektes erneute Verluste im nächsten Jahr bereits programmiert sind.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. Anlage 4) hat sich wie folgt entwickelt:
|
2014 in EUR |
2013 in EUR |
Stand:
01.01. |
2.176.882,05 |
2.465.258,50 |
Entnahmen
aufgrund Fachamtsbeschluss |
-391.488,83 |
-343.945,37 |
Entnahmen
-unterjährig- zur Deckung von Personalkosten |
-1.021.050,54 |
|
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse gem. Budgetierungsregeln |
-604.248,38 |
-243.334,19 |
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe i.R. der Budgetabrechnung bzw. der
Einigungsgespräche zum HH 2015 |
-33.065,15 |
-432.204,84 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
405.855,16 |
708.953,04 |
Zuführung
aus Personalkostenabrechnung –neu in 2014- |
2.453.113,76 |
|
Rückbuchungen
bei Wegfall des Verwendungszweckes |
|
22.154,91 |
Stand:
31.12. |
2.985.998,07 |
2.176.882,05 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2014 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
---
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2014 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- zunächst eine Übertragungssumme von
405.855,16 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 637.313,53 EUR
entnommen, davon 604.248,38 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie
33.065,15 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.
Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt der von der Rechtsaufsicht geforderten Haushaltskonsolidierung entgegen.
Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2014
Anlage_1b_B_Abrechnung_2014_Uebertrag
Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014
Anlage_3_Bereinigungen_2014
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2014