Betreff
Budgetergebnisse 2014; Ergebnisüberträge und Verlustvorträge 2014
Vorlage
II/079/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 405.855,16 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 315.824,99 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Bei den Ämtern, die mit einem  n e g a t i v e n  Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:

 

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

13

-76.501,58 EUR

-75.510,35 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 13 in Höhe von 991,23 EUR zum Ausgleich des Verlustes

HFPA 22.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von -75.510,35 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von
-25.000 EUR
vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe
mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ….… EUR
mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt
mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

41

-88.437,61 EUR

 -78.558,78 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 9.878,83 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von -78.558,78 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ………. EUR

mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

42

-27.513,22 EUR

0,00 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 42 in Höhe von 27.513,22 EUR zum Ausgleich des Verlustes

BildungsA vom 23.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
27.513,22 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 10.000,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ………. EUR

mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

46

-10.649,19 EUR

3.514,34 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von 7.134,85 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-3.514,34 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird. *)

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ………. EUR

mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

47

-70.917,13 EUR

-61.641,22 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 47 in Höhe von 9.275,91 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-61.641,22 EUR nicht in voller Höhe, sondern vor dem Hintergrund der Neuorganisation des Amtes 47 zum 01.09.2014 in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird. *)

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ………. EUR

mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

52

-123.357,60 EUR

-63.889,54 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52 in Höhe von 59.468,06 EUR zum Ausgleich des Verlustes

SportA 28.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach der Entnahme aus der Rücklage verbleibende Verlust von -63.889,54 EUR nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von -25.000,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von ………. EUR

mit ... gegen ... Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

*) bei den Ämtern 46 und 47 würde damit der Verlustvortrag vollständig entfallen.


 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushaltsjahr 2014 haben 29 Fachämter (ohne das GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 452.219,83 EUR erwirtschaftet.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen sich das bereinigte Gesamtbudgetergebnis aus einem bereinigten Sachmittelbudgetergebnis und einem bereinigten Personalmittelbudgetergebnis zusammengesetzt hat, ist für das Jahr 2014 aufgrund der Umstellung der Abrechnung der Personalkosten nur noch das Sachmittelbudget abzurechnen. Die Ergebnisse aus den vom Personal- und Organisationsamt quartalsweise erstellten Abrechnungen der Personalaufwendungen (s. „Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014“) belasten entweder unmittelbar die jeweiligen Sachmittelbudgets oder wirken sich als Gutschriften direkt in den Ämterrücklagen aus.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -23.548.500,-- EUR beschlossen. An Erträgen wurden 84.449.700,-- EUR erwartet, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 52.414.200,-- EUR, an voraussichtlich zu leistenden  Aufwendungen  107.998.200,--EUR, davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 77.672.700,-- EUR.

Im Laufe des Haushaltsjahres 2014 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget der Fachämter eine Erhöhung um 121.278,64 EUR. Der Erhöhung der Erträge um 274.807,62 EUR stand eine Erhöhung der Aufwendungen um saldiert 396.086,26 EUR (Mittelbereitstellungen in Höhe von 2.803.850,25 zuzüglich aus dem Vorjahr übertragener Haushaltsermächtigungen von 182.063,76 EUR  abzüglich Haushaltssperren im Gesamtvolumen von 2.589.827,75 EUR)  gegenüber.

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2014 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist trotz Umsetzung der Haushaltssperren, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 136.394,84 EUR abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 315.824,99 EUR zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2014 der Fachämter von 452.219,83 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“  in „Anlage_3_Bereinigungen_2014“ nachzulesen.

 

 

Das Personalmittelbudgetergebnis 2014 der Fachämter, das vom Personal- und Organisationsamt ermittelt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 2.033.453,84 EUR (ohne GME) ab. Personalmitteleinsparungen ließen sich dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.

 

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.


Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:

 

 

Budgetabrechnung

 

 

 

Sachmittelbudgetergebnis aus nsk

+/-

Bereinigungen

=

Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis

-

abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln

=

Zu übertragendes Gesamtergebnis

-

abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes

=

Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat

 

 

Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2014 sehen vor, dass vom Fachamt  70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100% als Verlust vorgetragen.

 

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 953.730,53 EUR, wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“  in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 503.935,95 EUR auf das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen.  Der Mittelbedarf in Zuschussbudgets dieser Größenordnung ist, wie die Erfahrung immer wieder zeigt, eben nur schwer zu bemessen.

 

Erfreulicherweise war das Revisionsamt bereit, einen Betrag von 33.065,15 EUR aus seiner Budgetrücklage an den Haushalt zurückzugeben. Zudem hat die Stadtkämmerei auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses verzichtet, sodass auf diesem Wege weitere 2.886,51 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen sind.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2014“ insgesamt 405.855,16 EUR zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

 

Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2014 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, sehen die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln vor, den Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann.

 

Der sich danach errechnende Betrag von -306.003,99 EUR an vorzutragenden negativen Budgetergebnissen entfällt auf das Bürgermeister- und Presseamt (-75.510,35 EUR), das Amt für Soziokultur (-78.558,78 EUR), die Volkshochschule (-16.145,79 EUR), das Theater
(-6.743,97 EUR), das Stadtmuseum (-3.514,34 EUR), das Kulturprojektbüro (-61.641,22 EUR) sowie das Sportamt (-63.889,54 EUR), wie aus der Budgetabrechnung in „Anlage_1b _B_Abrechnung 2014“ zu ersehen ist. In allen anderen Fällen kann das negative Budgetergebnis, wie es die Budgetierungsregeln vorsehen, durch eine Entnahme aus der Budgetrücklageausgeglichen werden.

 

Die Verlustvorträge werden technisch durch Budgetreduzierungen im laufenden Rechnungsjahr umgesetzt. Zum Ausgleich der Verlustvorträge sind die Fachämter nach den beschlossenen Budgetierungsregeln verpflichtet, Konsolidierungsvorschläge einzubringen. Abweichend hiervon hat der Stadtrat bislang jedes Jahr einigen Fachämtern einen Teil des Verlustvortrages ohne die erforderlichen Konsolidierungsvorschläge erlassen mit dem Ergebnis, dass aufgrund eines Gewöhnungseffektes erneute Verluste im nächsten Jahr bereits programmiert sind.

 

Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. Anlage 4) hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2014 in EUR

2013 in EUR

Stand: 01.01.

2.176.882,05

2.465.258,50

Entnahmen aufgrund Fachamtsbeschluss

-391.488,83

-343.945,37

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

-1.021.050,54

 

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse gem. Budgetierungsregeln

-604.248,38

-243.334,19

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe i.R. der Budgetabrechnung bzw. der Einigungsgespräche zum HH 2015

-33.065,15

-432.204,84

Zuführung Budgetergebnisse

405.855,16

708.953,04

Zuführung aus Personalkostenabrechnung –neu in 2014-

2.453.113,76

 

Rückbuchungen bei Wegfall des Verwendungszweckes

 

22.154,91

Stand: 31.12.

2.985.998,07

2.176.882,05

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2014 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

---

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2014 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- zunächst eine Übertragungssumme von 405.855,16 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 637.313,53 EUR entnommen, davon 604.248,38 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 33.065,15 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.

Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt der von der Rechtsaufsicht geforderten Haushaltskonsolidierung entgegen.

 

 


Anlagen:

Anlage_1a_B_Abrechnung_2014

Anlage_1b_B_Abrechnung_2014_Uebertrag

Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2014

Anlage_3_Bereinigungen_2014
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2014