Betreff
Förderung von Waisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens ab dem Jahr 2015
Vorlage
51/048/2015
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Die Förderung von Waisen bzw. Halbwaisen aus der Killingerschen Waisenstiftung erfolgt ab 2015 direkt durch die Jugendamtsverwaltung. Der Jugendhilfeausschuss wird in der ersten Sitzung jeden Jahres darüber informiert, wie hoch die Summe ist, die im jeweiligen Vorjahr aus den Stif-tungserträgen ausgeschüttet wurde.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen unterstützt bedürftige Erlanger Waisen bzw. Halbwaisen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens der Hans, Friederike und Auguste Killingerschen Waisenstiftung. Bislang erarbeitete die Verwaltung des Stadtjugendamts zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel an die bedürftigen Waisen und Halbwaisen sog. Vorschlagslisten, die dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzungen vorgelegt wurden.

Eine solche Vorlage der Vorschlagslisten wird vom Jugendhilfeausschuss nun nicht mehr ge-wünscht und ist rechtlich auch nicht erforderlich. Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung für die Killingersche Waisenstiftung sind für die Verwaltung des Stiftungsvermögens die Vorschriften über die Verwaltung des Gemeindevermögens anzuwenden.

Laut § 3 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen behält sich der Stadtrat die Be-schlussfassung über Angelegenheiten vor, die Verfügungen über das Vermögen von der Stadt verwalteter Stiftungen betreffen, soweit es sich um Angelegenheiten von größerer finanzieller Bedeutung handelt. Um eine solche Angelegenheit handelt es sich bei der Verteilung von Stiftungsmitteln an bedürftige Waisen und Halbwaisen nicht. Im Jahr stehen in der Regel zwischen 9.000,00 € und 15.000,00 € zur Verteilung zur Verfügung. Bei einer solchen Summe kann nach Auffassung des Rechtsamtes nicht von einer Angelegenheit von größerer finanzieller Bedeutung gesprochen werden.

Der Stadtrat ist somit mit der Verteilung der Stiftungsmittel im Einzelnen nicht zu befassen. Ent-sprechendes gilt für den Jugendhilfeausschuss. Eine Beschlussfassung durch den JHA zur Verteilung der Stiftungsmittel ist nicht erforderlich und wird von den Mitgliedern für die Zukunft auch nicht als notwendig erachtet. Die Entscheidung über die Verteilung der Stiftungsmittel kann im Rahmen der laufenden Verwaltung durch die Verwaltung des Stadtjugendamts vorgenommen werden.

Die Jugendamtsverwaltung wird den Jugendhilfeausschuss zukünftig in jeder ersten Sitzung des Jahres darüber informieren, wie hoch die Summe ist, die im jeweiligen Vorjahr aus den Stiftungserträgen zur Förderung von Waisen und Halbwaisen ausgereicht wurde.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Jahr 2015 können Erlanger Waisen und Halbwaisen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 13.300,00 EUR nach den Vorgaben der Stiftung gefördert werden.

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

 


Anlagen: