Betreff
Bebauungsplan Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
Vorlage
611/057/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 10.03.2015 wird entsprechend ergänzt.

2.    Dieser wird in geänderter Fassung vom 16.06.2015 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Anlass und Ziel der Planung

Im Jahr 2010 wurde die erste Hälfte des Geh- und Radwegs Dechsendorf-Röttenbach zwischen Röhrach und Röttenbach westlich der Staatsstraße 2259 fertig gestellt. Für eine Anbindung des regionalen Erlanger Netzes an das überörtliche Radwegenetz ist auf Erlanger Stadt- und Heßdorfer Gemeindegebiet diese Wegeführung zu ergänzen, um die Lücke zu den nördlich angrenzenden Ortschaften zu schließen.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ca. 9.000 Kfz/24h und der hohen Geschwindigkeiten auf der St 2259 wird die Notwendigkeit eines Neubaus einer direkten asphaltierten Fußgänger- und Radfahrerverbindung von Dechsendorf nach Röttenbach entlang der Staatsstraße

gesehen.

Ein nicht asphaltierter Radweg von Dechsendorf nach Röttenbach, der entlang des Dechsendorfer Weihers führt, ist zwar vorhanden, kann aber witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden. Aufgrund dieses Umstandes und vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Radweg entlang des Dechsendorfer Weihers einen Umweg darstellt, nutzen viele Radfahrer die Staatsstraße. Auch im Hinblick auf die soziale Sicherheit, insbesondere während der Abend- und Nachtstunden, brächte der geplante Radweg Vorteile mit sich. Zudem wäre dem Umweltgedanken Rechnung getragen, da ein attraktiver Radweg als Anreiz für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad dienen würde.

Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden bereits unterschiedliche Trassenführungen

untersucht und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den umweltrechtlichen Eingriff bewertet. Hierbei stellte sich eine abgetrennt geführte Trassenlage westlich der St 2259 als die geeignetste Variante heraus, die zudem auch die kostengünstigere Alternative darstellt.

Weiterhin wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch bzw. nur zu unrealistischen Konditionen abzuwickeln wäre. Der aufzustellende Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrats hat am 10.03.2015 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 in der Fassung vom 10.03.2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem.

§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung lag in der Zeit vom 07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 öffentlich aus. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden bis zum

Ende der Auslegungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 01.04.2015 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 36 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 22 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 16.06.2015 als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

Wegebauarbeiten

 

 

Wiederaufforstungsmaßnahme

 

ca. 40.000 €

ca. 230.000 €

(grobe Kosten-annahme)

ca. 94.000 €

 

bei IPNr.: 541.324

bei IPNr.: 541.839

sind derzeit für nach 2018 vorgesehen.

Der zusätzliche Mittelbedarf wird zum HH 2016 angemeldet.

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

Üblicher Aufwand für den

Wegeunterhalt

Für den Grünflächenunterhalt

 

Ausgleichsmaßnahmen

 

ca. 3.000 €/Jahr

 

ca. 410 €/Jahr

 

ca. 230 €/Jahr

bei Sachkonto:

 

 

Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk      

                   sind nicht vorhanden

 

Gem. einem Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg vom 05.09.2014 kann die Maßnahme aus dem Sonderbaulastprogramm nach Art. 13 f FAG gefördert werden, wobei derzeit von einer Förderung in Höhe von 70 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden kann.

 

Die Unterhaltskosten bzw. Folgekosten belaufen sich derzeit auf die Dauer von 8 Jahren, danach wird die Unterhaltslast auf den Freistaat Bayern übergehen.

 


Anlagen:       

1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis