hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1.
Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach
(Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der
Fassung vom 10.03.2015 wird entsprechend ergänzt.
2.
Dieser
wird in geänderter Fassung vom 16.06.2015 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge
haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Im Jahr 2010 wurde die erste Hälfte des Geh- und Radwegs
Dechsendorf-Röttenbach zwischen Röhrach und Röttenbach westlich der
Staatsstraße 2259 fertig gestellt. Für eine Anbindung des regionalen Erlanger
Netzes an das überörtliche Radwegenetz ist auf Erlanger Stadt- und Heßdorfer
Gemeindegebiet diese Wegeführung zu ergänzen, um die Lücke zu den nördlich
angrenzenden Ortschaften zu schließen.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ca. 9.000 Kfz/24h und der hohen
Geschwindigkeiten auf der St 2259 wird die Notwendigkeit eines Neubaus einer
direkten asphaltierten Fußgänger- und Radfahrerverbindung von Dechsendorf nach
Röttenbach entlang der Staatsstraße
gesehen.
Ein nicht asphaltierter Radweg von Dechsendorf nach Röttenbach, der
entlang des Dechsendorfer Weihers führt, ist zwar vorhanden, kann aber
witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden. Aufgrund dieses Umstandes
und vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Radweg entlang des Dechsendorfer
Weihers einen Umweg darstellt, nutzen viele Radfahrer die Staatsstraße. Auch im
Hinblick auf die soziale Sicherheit, insbesondere während der Abend- und
Nachtstunden, brächte der geplante Radweg Vorteile mit sich. Zudem wäre dem
Umweltgedanken Rechnung getragen, da ein attraktiver Radweg als Anreiz für den
Umstieg vom Auto aufs Fahrrad dienen würde.
Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden bereits unterschiedliche
Trassenführungen
untersucht und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den
umweltrechtlichen Eingriff bewertet. Hierbei stellte sich eine abgetrennt
geführte Trassenlage westlich der St 2259 als die geeignetste Variante heraus,
die zudem auch die kostengünstigere Alternative darstellt.
Weiterhin wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen
Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich
heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch
bzw. nur zu unrealistischen Konditionen abzuwickeln wäre. Der aufzustellende
Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen
Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll
getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und
Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen
die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrats hat
am 10.03.2015 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 in der Fassung vom
10.03.2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung lag in der Zeit vom
07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 öffentlich aus. Seitens der
Bürgerinnen und Bürger wurden bis zum
Ende der Auslegungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 01.04.2015 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3
BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4
BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 36 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von
denen 22 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art
sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 16.06.2015 als Satzung beschlossen
werden.
Prüfung der
Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb Wegebauarbeiten Wiederaufforstungsmaßnahme |
ca. 40.000 € ca. 230.000 € (grobe Kosten-annahme) ca.
94.000 € |
bei IPNr.: 541.324 bei IPNr.: 541.839 sind derzeit für nach 2018
vorgesehen. Der
zusätzliche Mittelbedarf wird zum HH 2016 angemeldet. |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: Üblicher Aufwand für den Wegeunterhalt Für den Grünflächenunterhalt Ausgleichsmaßnahmen |
ca. 3.000 €/Jahr ca. 410 €/Jahr ca.
230 €/Jahr |
bei Sachkonto: Aufstockung
des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Gem. einem Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg vom 05.09.2014 kann die Maßnahme aus dem Sonderbaulastprogramm nach Art. 13 f FAG gefördert werden, wobei derzeit von einer Förderung in Höhe von 70 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden kann.
Die Unterhaltskosten bzw. Folgekosten belaufen sich derzeit auf die Dauer von 8 Jahren, danach wird die Unterhaltslast auf den Freistaat Bayern übergehen.
Anlagen:
1.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis