Betreff
Anfragen der Erlanger Linken zum Stadtrat vom 30.04.2015; unangekündigte Abschiebungen
Vorlage
33/006/2015
Aktenzeichen
III/33/WG022 T.2550
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Die Erlanger Linke bittet mit Schreiben vom 24.04.2015 an OBM um Beantwortung mehrerer Fragen im Kontext der tatsächlichen Durchführung von Abschiebungen. Für Einzelheiten wird auf die dieser Vorlage als Anlage beiliegende Anfrage Bezug genommen.

Die Ausländerbehörde der Stadt Erlangen erledigt im Rahmen des Aufenthaltsrechts Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis (Art. 116 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO -). Das Bayerische Innenministerium kann den nachgeordneten Gebietskörperschaften im Rahmen dieser Aufgabenerledigung Weisungen erteilen. Die Ausländerbehörde ist an diese Weisungen gebunden und setzt diese rechtskonform und zugleich unter Ausschöpfung aller eventuell gegebenen Ermessensspielräume zugunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger um.

Zum Prozessablauf des Verwaltungshandelns wird auf den dieser Vorlage als Anlage beiliegenden Vermerk vom 27.04.2015 Bezug genommen.

Zu Frage 4 der Anfrage der Erlanger Linken (seit Behandlung des Dringlichkeitsantrags 52/2015 ergriffene politische Aktivitäten) wird auf die dieser Vorlage als Anlage beiliegende Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 21.04.2015 Bezug genommen.

 


Anlagen:         Anfrage der Erlanger Linken vom 24.04.2015

Vermerk vom 27.04.2015

Pressemitteilung DSt vom 21.04.2015

Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linken vom 22.03.2015