Betreff
Beitritt und Zustiftung der Stadt Erlangen zur „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“
Vorlage
V/012/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen wird Zustifter der „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Sie wird dem Stiftungskapital die Summe von 5.000,00 € zuführen.

 


Die Stadt Erlangen organisiert seit Jahren die „Wochen gegen Rassismus“. Vorträge, Konzerte, Filme, Aktionen sprechen ein großes Publikum an und tragen dazu bei, zu informieren, aufzuklären, präventive Arbeit zu leisten und dadurch neue Mitstreiter im Kampf für Demokratie und gegen Rassismus zu gewinnen.

Der im letzten Jahr veröffentlichte Verfassungsschutzbericht zeigt deutlich auf, dass Rechtspopulismus und Rechtsextremismus Aufwind haben.

Parteigründungen wie AfD, der III. Weg oder Bewegungen wie Pegida oder gar Nügida (dahinter stehen bekannte Personen aus dem äußersten rechten Rand) tun ihr Übriges.

Daher wurde im letzten Jahr auf Initiative des früheren DFB-Präsidenten, Dr. Theo Zwanziger, dem DGB, der evangelischen Kirche Hessen und Nassau, PRO ASYL und dem interkulturellen Rat die „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“ gegründet.

Der Stiftungszweck ist in der Infobroschüre wiedergegeben:

 

Auszug aus der Satzung der Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus:

 

§ 2 Stiftungszweck

 

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

2. Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck insbesondere durch

- die Vorbereitung, Planung, Durchführung, Koordinierung und Nacharbeit von Veranstaltungen zu den jährlichen UN-Wochen gegen Rassismus,

- die Herausgabe von Materialien, Plakaten, Broschüren, Handzetteln, Videos etc. zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus, die insbesondere Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden, Kommunen und Initiativgruppen zur Verfügung gestellt werden,

- die Förderung von Modellprojekten, die das Ziel haben, zur Überwindung von Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischem Rassismus oder Rassismus gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und Flüchtlingen beizutragen,

- Bildungsmaßnahmen für die Anerkennung von Menschen fremder Herkunft und Kultur sowie die dafür erforderliche Öffentlichkeitsarbeit.

 

Kommunen können sich mit einer Summe von mindestens 3.000,00 € als Zustifter in die Stiftung einbringen.