Betreff
Schulsanierungsprogramm: Sanierung Marie-Therese-Gymnasium
Durchführung eines VOF-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistung
Vorlage
242/071/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Zur Vergabe der Architektenleistung für die Sanierung des Marie-Therese-Gymnasiums wird auf Grund der Überschreitung des Schwellenwertes ein Europa-weites VOF-Verfahren durchgeführt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sanierung des Marie-Therese-Gymnasiums im Rahmen des Schulsanierungsprogramms

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

An die Mitteilung zur Kenntnis in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses mit dem Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb vom 24.02.2015 „Schulsanierungsprogramm  - Halbzeitbilanz -  und Schulsanierungsbedarf“  wird verwiesen.

 

Die Sanierungsarbeiten für das Marie-Therese-Gymnasiums (Gesamtumfang ca. 8,989 Mio. EUR gemäß mittelfristigen Investitionsplan im HH 2015) sollen zur Jahresmitte 2018 beginnen.
Um die Planung zur Sanierung mit ausreichendem Vorlauf zu veranlassen, ist die Durchführung des VOF-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers für die Architektenleistung für das laufende Haushaltsjahr notwendig.


Das VOF-Verfahren ist die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung, es ist in der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) geregelt. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu. (s.u.)

Die Architektenleistungen betragen ca. 810.000 € (inkl. MwSt. und Nebenkosten) bzw. 655.000 € (ohne MwSt. und Nebenkosten) und übersteigen damit den in der VgV (Vergabeverordnung) festgeschriebenen Schwellenwert von 206.000 € netto, der eine europaweite Ausschreibung auslöst.

 

Die Vergabe der Architektenleistung als Ergebnis des VOF-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2016 sollen, vorbehaltlich Genehmigung der Haushaltsmittel, die Leistungsphasen 1 bis 4 mit ca. 219.000 € beauftragt werden.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Geplanter Ablauf des VOF-Verfahrens:

Bekanntmachungsphase:

-           Vergabebekanntmachung im Europ. Amtsblatt               Anfang Juni 2015

Bewerbungsphase:

-           Bewerbungsfrist (mind. 37 Tage)                                           Mitte Juni – Ende Juli 2015

-           Submission der eingehenden Bewerbungen    Ende Juli 2015

-           Prüfung und Wertung der Bewerbungen                           bis Ende August 2015

Verhandlungsphase:

-           Einladung zu Auftragsverhandlungen                   Anfang September 2015

-           Prüfung und Wertung der Angebote                    Anfang Oktober 2015

-           Auftragsverhandlungsverfahren                                            Ende Oktober 2015

Auftragserteilungsphase:

-           Vergabebeschluss im BWA                                                       November 2015

-           Information Mitbewerber ü. beabs. Vergabe   November 2015

-           Ende der Einspruchsfrist (14 Tage)                                        Mitte Dezember 2016

-           Vertragsabschluss                                                                         Ende Dezember 2016

Vergabevermerk an die EU Kommission:                                    Januar 2016

 

Rahmenterminplan Sanierung

-           Beginn der Planung                                                                      Januar 2016

-           Abgabe Zuschussantrag FAG                                    Oktober 2017

-           Beginn der Sanierung                                                  Juni 2018

-           Fertigstellung Sanierung                                                            Ende 2021

 

 




4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

50.000 €

bei IPNr.: 217A.401

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: