Durchführung eines VOF-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistung
Zur Vergabe der Architektenleistung für die Sanierung des Marie-Therese-Gymnasiums wird auf Grund der Überschreitung des Schwellenwertes ein Europa-weites VOF-Verfahren durchgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sanierung des Marie-Therese-Gymnasiums im Rahmen des Schulsanierungsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
An die Mitteilung zur Kenntnis in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses mit dem Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb vom 24.02.2015 „Schulsanierungsprogramm - Halbzeitbilanz - und Schulsanierungsbedarf“ wird verwiesen.
Die Sanierungsarbeiten für das
Marie-Therese-Gymnasiums (Gesamtumfang ca. 8,989 Mio. EUR gemäß mittelfristigen
Investitionsplan im HH 2015) sollen zur Jahresmitte 2018 beginnen.
Um die Planung zur Sanierung mit ausreichendem Vorlauf zu veranlassen, ist die
Durchführung des VOF-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers für die
Architektenleistung für das laufende Haushaltsjahr notwendig.
Das VOF-Verfahren ist die europaweite Ausschreibung der
Planungsleistung, es ist in der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche
Leistungen) geregelt. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im
Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes
Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu. (s.u.)
Die Architektenleistungen betragen ca. 810.000 € (inkl. MwSt. und Nebenkosten) bzw. 655.000 € (ohne MwSt. und Nebenkosten) und übersteigen damit den in der VgV (Vergabeverordnung) festgeschriebenen Schwellenwert von 206.000 € netto, der eine europaweite Ausschreibung auslöst.
Die Vergabe der Architektenleistung als Ergebnis des VOF-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2016 sollen, vorbehaltlich Genehmigung der Haushaltsmittel, die Leistungsphasen 1 bis 4 mit ca. 219.000 € beauftragt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Geplanter Ablauf des VOF-Verfahrens:
Bekanntmachungsphase:
- Vergabebekanntmachung im Europ. Amtsblatt Anfang Juni 2015
Bewerbungsphase:
- Bewerbungsfrist (mind. 37 Tage) Mitte Juni – Ende Juli 2015
- Submission der eingehenden Bewerbungen Ende Juli 2015
- Prüfung und Wertung der Bewerbungen bis Ende August 2015
Verhandlungsphase:
- Einladung zu Auftragsverhandlungen Anfang September 2015
- Prüfung und Wertung der Angebote Anfang Oktober 2015
- Auftragsverhandlungsverfahren Ende Oktober 2015
Auftragserteilungsphase:
- Vergabebeschluss im BWA November 2015
- Information Mitbewerber ü. beabs. Vergabe November 2015
- Ende der Einspruchsfrist (14 Tage) Mitte Dezember 2016
-
Vertragsabschluss Ende
Dezember 2016
Vergabevermerk an die EU Kommission: Januar 2016
Rahmenterminplan Sanierung
- Beginn der Planung Januar 2016
- Abgabe Zuschussantrag FAG Oktober 2017
- Beginn der Sanierung Juni 2018
- Fertigstellung Sanierung Ende 2021
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
50.000
€ |
bei
IPNr.: 217A.401 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: