- Für die Generalsanierung des Waldorfkindergartens, Noetherstr. 2 werden 75 Kindergartenplätze weiterhin als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Der Waldorfkindergarten e.V. Erlangen erhält für die Generalsanierung und den Anbau an den Kindergarten einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG in Höhe von maximal 935.800,00 €
- Der Waldorfkindergarten e.V. Erlangen erhält für die Anmietung von Containern als Ausweichquartier für die geplante Bauzeit von 13 Monaten einen Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe maximal 20.584,20 €. Wenn sich die geplante Bauzeit verlängert oder verkürzt, verändert sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Generalsanierung des Kindergartengebäudes und Anbau eines Intensivraumes und eines WC- und Waschraumes an den Kindergarten.
Erhalt der 75 Kindergartenplätze im Waldorfkindergarten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
1. Bezuschussung der Baukosten für die
Generalsanierung
2. Bezuschussung der Baukosten für den
Anbau
3. Befristete Bezuschussung der Mietkosten für die Containeranmietung während der Bauzeit.
4. Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gebäude:
Der Träger Waldorfkindergarten
e.V. plant die Generalsanierung und einen Anbau an den bestehenden
Waldorfkindergarten in Erlangen, Noetherstr. 2.
Der Kindergarten wurde 1980 gebaut. Im Obergeschoss wurde im Jahr 2009 die ehemalige Hausmeisterwohnung für 12 Krippenkinder umgebaut. Der Umbau wurde damals nach der Krippenrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ staatlich und städtisch gefördert.
Der Träger hat Bedarf für die Generalsanierung des Kindergartens im Jahr 2013 angezeigt. Im Laufe des Beratungsprozesses wurde im Jahr 2015 der Bedarf für mögliche Sanierungsarbeiten in der Kinderkrippe diskutiert.
Die Generalsanierung des Kindergartens ist notwendig wegen eines maroden Heizungssystems, fehlender Dachdämmung, zur energetischen Ertüchtigung (Außenwände u.a.) und um die Feuchtigkeit im Untergrund zu beseitigen.
Raumprogramm:
Die bisherige Gebäudefläche war
ausreichend für die Betreuung von 75 Kindergarten- und 12 Krippenkindern.
Da der Träger im Rahmen der Generalsanierung Räume umfunktionieren möchte, wird
ein Anbau notwendig. Das bisherige Leitungszimmer soll in eine Verkehrsfläche
(Zugang für den Krippengarten) umgewandelt und der bisherige Wasch- und
WC-Bereich eines Gruppenraumes soll für das zukünftige Leitungszimmer verwendet
werden. Der Anbau mit dem WC- und Waschbereich, sowie des Gruppennebenraums
wurde großzügig geplant.
Die Überprüfung des Raumprogramms ist noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich wird die maximal förderfähige Fläche leicht überschritten.
Küche:
Der Träger verzichtet aufgrund seines Mittagsversorgungskonzeptes
(Essenszubereitung in der nebenanliegenden Waldorf-Schule) auf eine Hauptküche.
Stattdessen soll in jedem Gruppenhauptraum eine Küchenzeile eingebaut werden.
Laut Aussage des Amtes für Lebensmittelhygiene ist dies unbedenklich. Sollte
der Träger die Art der Mittagsversorgung verändern und damit eine Hauptküche
notwendig werden, kann in den nächsten 25 Jahren hierzu kein
Investitionskostenzuschuss erfolgen.
Zeitplanung
Der Förderantrag kann an die Regierung von Mittelfranken weitergeleitet
werden, wenn die endgültigen und vollständigen Antragsunterlagen vom Träger
vorliegen. Insbesondere muss der Träger eine aktualisierte
Eigenmittelbestätigung vorlegen, die sich an den Gesamtkosten einschließlich
Kosten für die Auslagerung mit den letzten Kostenberechnungen und
Planunterlagen orientiert.
Baufachliche Stellungnahme
Eine schriftliche baufachliche
Stellungnahme kann aufgrund des knappen Zeitplans noch nicht vorliegen, sie ist
in den nächsten Wochen zu erwarten.
Anregungen von Seiten der Stadt waren im Beratungsprozess zum Beispiel die Beauftragung
von Fachplanern, um im Vorfeld zu klären, ob mit den derzeitig geplanten Maßnahmen
das Feuchtigkeitsproblem tatsächlich gelöst werden kann; im Innenausbau auf
eine wirtschaftlich und pädagogisch optimierte Ausstattung zu achten, z. B.
keine Verwendung von Marmorböden. Die o.g. Anregungen wurden vom Träger nicht
berücksichtigt, lediglich die Vorschläge hinsichtlich einer höherwertigen
Dacheindeckung wurden eingeplant. Insgesamt weist das Gebäude einen hohen
Anteil an Lager- und Verkehrsflächen auf, was die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahme beeinflusst.
Bedarfseinschätzung:
Dazu macht die Jugendhilfeplanung folgende Ausführungen:
„In Erlangen werden mit Stand zum 30.06.2014 für 3238 Kinder im
Kindergartenalter 3417 Plätze zur Kindertagesbetreuung angeboten. Dies
entspricht einer Versorgungsquote von 105,4%. Eine Vollversorgung mit
Kindergartenplätzen ist somit gegeben.
Ein Wegfall der aktuell 75 Plätze im Waldorfkindergarten würde die Versorgungsquote auf ca.103% sinken lassen. Für die kommenden Jahre kann aufgrund der Geburtenzahlen mit einer leicht ansteigenden Zahl an Kindergartenkindern gerechnet werden.
Generell wird die Versorgung mit Kindergartenplätzen kleinräumig, auf der Ebene von 17 einzelnen Planungsbezirken beplant. Abweichend von dieser Praxis werden Einrichtungen, die aufgrund eines besonderen konzeptionellen Ansatzes nicht speziell auf die Versorgung des direkten Wohnumfeldes ausgelegt sind als Planungsbezirk-übergreifend behandelt.
Der Waldorfkindergarten wird zu diesen übergreifenden Einrichtungen gezählt.
Neben der quantitativen Planung ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe auch von Gesetzgeber dazu verpflichtet die Konzeptions- und Träger-Vielfalt im Sinne des Wunsch und Wahlrechtes der Eltern sicher zu stellen.
Die Belegung des Waldorfkindergartens wies in den vergangen Jahren eine durchgängig vollständige Belegung der bedarfsanerkannten Plätze auf. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil an auswärtigen Kindern ist aus den Zahlen nicht erkennbar.
Eine Erhebung der Jugendhilfeplanung aus dem Jahr 2009 zeigte, dass der Waldorfkindergarten nahezu alle Erlanger Stadtteile mit beinhaltet. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich die Eltern gezielt aufgrund der konzeptionellen Eigenheit für den Besuch ihres Kindes in dieser Einrichtung entscheiden.
Der Jugendhilfeplanung liegen keine Anhaltspunkte vor, die einen Wegfall dieser Inanspruchnahme für die Zukunft wahrscheinlich erscheinen lassen.
Mit Hinblick darauf ist auch unabhängig von der quantitativen Situation der Kindergartenplätze auch weiterhin von einer Bedarfsnotwendigkeit der 75 Kindergartenplätze des Waldorfkindergartens auszugehen.“
Auswärtige Kinder und Integration von behinderten Kindern
Aus der jährlichen
Betriebskostenbezuschussung der Fachabteilung ist ersichtlich, dass der
Waldorfkindergarten regelmäßig mit ca. 1/3 Kindern von auswärtigen Gemeinden belegt
ist. Es handelt sich überwiegend um kleinere Gemeinden aus denen jeweils 1 oder
2 Kinder die Einrichtung besuchen.
Der Baukostenzuschuss an den Träger wird nicht mit den einzelnen Gemeinden abgerechnet,
da mit der Novellierung des BayKiBiGs im Jahr 2013 – im Unterschied zur bisherigen
Gesetzesauffassung – eine Aufteilung der Kosten auf die betroffenen Gemeinden,
anders als bei den laufenden Betriebskosten, die erstattet werden, nicht mehr
vorgesehen ist.
Weiterhin ist aus der
Betriebskostenabrechnung ersichtlich, dass in den letzten Jahren regelmäßig im
Durchschnitt 1 – 2 behinderte Kinder (mit dem Gewichtungsfaktor 4,5) in der
Einrichtung betreut wurden. Mit dem Träger wurde kommuniziert, dass bei Bedarf
weiterhin behinderten Kindern in der Einrichtung ein Platz angeboten werden
soll.
Kosten und Finanzierung Generalsanierung und Anbau Kindergarten:
Die Kosten von insgesamt 1.193.633,96 € verteilen sich mit 1.073.446,92 € auf die Generalsanierung und mit 120.187,04 € auf den Anbau des Intensivraumes und des WC- und Waschraumes.
Kosten und Kostenaufteilung der Kindergartensanierung |
||
Kosten laut Schätzung vom
16.11.2015 |
KGr 300 - 700 |
1.193.633,96 € |
Baukosten, die voraussichtlich gefördert
werden |
KGr 300-500, 700 |
1.169.749,96
€ |
Baukosten, die nicht gefördert
werden (Möblierung) |
KGr 600 |
23.884,00 € |
Der Kostenrichtwert für den Neubau eines Kindergartens mit 75 Plätzen liegt bei 1.445.000 €.
Förderfähige Kosten
Mit Stadtratsbeschluss vom 26.
06. 2014 wurde entschieden, dass Investitionsvorhaben freier Träger mit 80 %
der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Im Jahr 2015 hat die Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, dass sie die zuweisungsfähigen Kosten nur noch in besonderen Einzelfällen ermittelt bzw. überprüft.
Nach den FAZ-Richtlinien war es schon immer Aufgabe der Kommunen, Bauvorhanden freier Träger nach Art, Ausmaß und Ausführung, sowie nach der bayerischen Haushaltsordnung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen.
In Erlangen gibt es bisher keine gesamtstädtischen baufachlichen Standards oder Vorgaben für Bauten von Kindertageseinrichtungen.
Bei einem Neubau wird der Kostenrichtwert für die Förderung zugrunde gelegt, d.h. die förderfähigen Kosten werden anhand einer Pauschale ermittelt. Bei einer Generalsanierung erfolgt die Förderung nach den tatsächlichen Kosten.
Für die Zuschussermittlung wurden alle Kosten, die der Träger des Waldorfkindergartens angegeben hat, zugrunde gelegt. Höhere Kosten die z. B. durch besondere Standards oder durch eine Raumprogrammüberschreitung verursacht werden, wurden aus den vorliegenden Kostenberechnungen des Architekten nicht herausgerechnet. Inwieweit sich daraus eventuell eine Minderung der Förderung ergibt, liegt im Ermessensrisiko des Trägers.
Bezuschussung im Detail |
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Förderung |
gerundet |
|
staatlicher Anteil |
1.169.750,00 € x 80% x 40% |
374.320,00
€ |
städtischer Anteil |
1.169.750,00 € x 80% - |
561.480,00
€ |
Gesamtförderung |
|
935.800,00 € |
Anteil Träger |
1.193.633,96 € - 935.800,00 € |
257.833,96
€ |
Summe |
|
1.193.633,96 € |
Planungen im städtischen Haushalt:
Die Maßnahme wurde im Arbeitsprogramm des Jugendamtes für 2016 für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018, mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von insgesamt 950.000,00 €, eingeplant.
Der Träger plant den Baubeginn für 2016.
Eine Zustimmung zum Baubeginn durch die Stadt Erlangen hängt von der Haushaltsgenehmigung
der Regierung von Mittelfranken ab.
Kosten Teilsanierung der Kinderkrippe:
Die Kosten für die Teilsanierung der Krippe beziehen sich vor allem auf Anteile der Heizung und des Dachs, sowie auf einen neuen Zugang zum Krippengarten. Es ist geplant die vorhandene Fußbodenheizung in den Krippenräumen zu erneuern. Anders als erwartet, sind diese Kosten in Höhe von 73.203,33 € nicht förderfähig, da der notwendige Schwellenwert nicht erreicht wird und die Teilsanierung nicht Bestandteil der Baumaßnahme nach dem Krippen-Investitionsförderprogramm im Jahr 2009 war.
Die Sanierungsmaßnahmen in der Krippe sind damit dem Bauunterhalt zu zuordnen.
Diese vorgelegten Kosten betreffen den momentanen und letzten Planungsstand des Trägers. Die Nicht-Förderfähigkeit (Aussage der Regierung vom 30.12.2015) konnte aufgrund der Zeitvorgabe noch nicht mit dem Träger kommuniziert werden.
Gegebenenfalls verzichtet der Träger aufgrund der nicht gegebenen Förderfähigkeit auf Teile der geplanten Baumaßnahme in der Krippe.
Container - Ausweichquartier:
Der Kindergarten- sowie der Krippenbetrieb kann während der Bauphase nicht
im zu sanierenden Gebäude aufrechterhalten werden. Es ist deshalb erforderlich,
dass die Einrichtung für die Bauzeit (voraussichtlich 13 Monate) in einem
Ausweichquartier untergebracht wird. Hierfür ist u.a. die Anmietung von
Containern vorgesehen. Für Befestigung des Baugrunds, Erschließung, Fracht,
Montage etc. entstehen ebenfalls Kosten.
Der Träger hat von einer Containerfirma ein Angebot vom 19.11.2015 vorgelegt. Danach beläuft sich die monatliche Grundmiete für die Anmietung von Containern auf 3264,55 € zuzüglich MwSt. Aus dem Angebot ist leider nicht ersichtlich, wie sich die Containernutzung auf Krippe und Kindergarten verteilt, wie viele Container angemietet werden und wie viele Räume in der Schule als Ausweichquartier genutzt werden sollen.
Um den Träger bei diesem großen Bauprojekt zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, für die Anmietung der Container eine Mietförderung zu gewähren.
Im Zuge der Gleichbehandlung sollen, wie bei früheren Generalsanierungen, die tatsächlich angemietete Nutzfläche, jedoch maximal die nach Summenraumprogramm festgelegt Fläche, bezuschusst werden. Als Höchstmiete werden dabei 10 € / m² zugrunde gelegt.
In dieser Form wurden im Jahr 2012 die Generalsanierung St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Str. und die Generalsanierung St. Johannis, Schallershofer Str. von der Stadt bezuschusst.
Nach Art. 10 FAG ist eine staatliche Refinanzierung der Mietförderung in Höhe von 30 % möglich.
Die maximale Mietförderung berechnet sich für 75 Kindergartenplätze auf folgender Grundlage:
377 qm (maximale förderfähige Fläche bei 75 Plätzen) x 10 € (max. förderfähige Brutto-Kaltmiete) x 60 % (Fördersatz).
Damit ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 2262 € pro Monat, bei einer Laufzeit von 13 Monaten insgesamt maximal 29.406,00 €.
Da die Kinderkrippe im Jahr 2009 nach dem Sonderfinanzierungsprogramm bezuschusst wurde und die geplanten Maßnahmen bezüglich der Krippenräume nicht als Teilsanierung gefördert werden können, ist eine Mietkostenbezuschussung für das Ausweichquartier/Container für die Krippe nicht förderfähig.
Staatl. Anteil |
30 % der Mietförderung von
29.406,00 € |
8.821,80 € |
Städt. Anteil |
70 % der Mietförderung von
29.406,00 € |
20.584,20 € |
Trägeranteil |
Verbleibende Kosten |
k.A. |
Bei den o.g. Beträgen handelt es
sich um eine maximale Förderung.
Sollte sich die Bauzeit verlängern/verkürzen oder sollte sich die angemietete
Fläche verändern, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses.
1.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
x sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880 (vorbehaltlich der HH-Genehmigung)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: