hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet zwischen Paul-Gossen-Straße, Günther-Scharowsky-Straße, Südgrenze der Grundstücke Flst.-Nrn. 481, 481/7, 481/10 - Gemarkung Bruck - und des Grundstücks Flst.-Nr. 1949/264 - Gemarkung Erlangen - sowie der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines
bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei
Jahrzehnten ein zukunftsweisendes Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend
soll das heutige Siemens-Areal durch ein qualitätvolles Konzept, welches u.a.
hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g.
Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden.
Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein Planerauswahlverfahren mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil durch die
Vorhabenträgerin Siemens Real Estate GmbH & Co OHG stattgefunden, dessen 1.
Preis die Grundlage für die weitere Planung bilden soll. Die Entwicklung des
Plangebiets wird unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in
Schritten erfolgen, d.h. dass sieben räumlich definierte Module nacheinander
entwickelt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 435 – Siemens Campus Modul 1 – mit integriertem
Grünordnungsplan bildet den 1. Bauabschnitt des Masterplans. Mit diesem
Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben
geschaffen werden.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 481/9 und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 482, 483, 485/5 und 565/2 der Gemarkung Bruck sowie die
Grundstücke Flst.-Nrn 1949/124, 1949/126, 1949/306 und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 996/10, 1949, 1949/95, 1949/127, 1949/129 und 1949/307
der Gemarkung Erlangen.
Die Größe
des Planbereichs beträgt ca. 9,8 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
Für die
verkehrliche Anbindung des Plangebiets an die Paul-Gossen-Straße,
Günther-Scharowsky-Straße und Cumianastraße werden die Bebauungspläne Nr. 170,
Nr. 251, Nr. 274 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 363 in Teilbereichen
geändert.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a.
zu berücksichtigen:
·
Nutzung
Hinsichtlich
der geplanten gewerblichen Nutzungen sind das städtebauliche
Einzelhandelskonzept (SEHK) und das in Erarbeitung befindliche Vergnügungsstättenkonzept
der Stadt Erlangen zu berücksichtigen.
·
Gestaltung
Die
Grundlage für die Gestaltung des Plangebiets bilden die Gestaltungsziele des
Siegers des Planerauswahlverfahrens KSP Jürgen Engel Architekten GmbH.
Die vorhandene Gebäudestruktur im Bereich des Modul 1 stellt keinen
schützenswerten Bestand dar.
·
Verkehr
Unter
Beachtung der übergeordneten verkehrlichen Rahmenbedingungen ist für das
gesamte Quartier ein verträgliches und gleichzeitig leistungsfähiges
Erschließungsnetz bezüglich des ruhenden und fließenden motorisierten
Individualverkehrs (MIV), des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie des
Fußgänger- und Radverkehrs zu entwickeln. Dabei sind die Verkehrsführungen an
den Knotenpunkten Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße und
Günther-Scharowsky-Straße / Cumianastraße, die Anbindungen der
Erschließungsstraße für die Parkhäuser an die Günther-Scharowsky-Straße und
Cumianastraße sowie die Fuß- und Radwegquerungen über die
Günther-Scharowsky-Straße von besonderer Bedeutung.
·
Anbindung S-Bahn-Haltepunkt
Eine
attraktive Anbindung des S-Bahn-Haltepunkts an die Grünachse bzw. an das
gesamte Quartier einschließlich Bike + Ride ist von großer Bedeutung.
·
Schallimmissionsschutz
Beeinträchtigende
Schallimmissionen, die insbesondere von Verkehrswegen (Straßenverkehr,
Schienenverkehr) sowie Gewerbeflächen auf das Plangebiet einwirken und vom
Plangebiet ausgehen, sind zu berücksichtigen.
·
Natur und Landschaft
Der
vorhandene Baumbestand sowie der spezielle Artenschutz sind zu berücksichtigen.
e) Städtebauliche Ziele
Die übergeordneten städtebaulichen Ziele wurden bereits
in der Ausschreibung zum Planerauswahlverfahren definiert. In einem urbanen
Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und Laborarbeitsplätzen
entstehen. Dazu soll ein Großteil des alten Immobilienbestands schrittweise
durch moderne Gebäudestrukturen ersetzt und die notwendige infrastrukturelle
Anbindung geschaffen werden. Weiterhin sind u.a. attraktive Grün- und
Freibereiche, Nahversorgungseinrichtungen, Gastgewerbe und ein neues
Wohnquartier geplant, die ein vielfältiges Lebensumfeld bzw. eine urbane
Nutzungsmischung von „Arbeiten – Forschen – Wohnen“ an diesem Standort
gewährleisten. Insgesamt soll das neue Quartier, im Unterschied zum bisher
abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, öffentlich zugänglich und durchlässig
sein.
Im Bereich des Modul 1 sollen verschieden große
Bürogebäude entstehen. Parkhäuser werden im südlichen Teil des Gebiets
angeordnet. Der Vorplatz an der S-Bahn Station im Westen des Baugebiets stellt
einen prägnanten Campuszugang dar. Hieran wird die zentrale Grünachse des
Siemens Campus, die sich vom S-Bahn-Haltepunkt im Westen ausgehend bis hin zum
Landschaftsraum Brucker Lache im Osten zieht und in der die Haupterschließung
für Fußgänger und Radfahrer liegt, angebunden. Eine attraktive Füßgänger- und
Radwegquerung über die Günther-Scharowsky-Straße, die die Campus-Teile
miteinander verbindet, ist wesentlich. Die Erschließungsstraße für die
Parkhäuser wird an die Günther-Scharowsky-Straße und die Cumianastraße
angebunden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 435 – Siemens Campus
Modul 1 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a)
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 435 für das Gebiet zwischen Paul-Gossen-Straße, Günther-Scharowsky-Straße, Südgrenze der Grundstücke Flst.-Nrn. 481, 481/7, 481/10 - Gemarkung Bruck - und des Grundstücks Flst.-Nr. 1949/264 - Gemarkung Erlangen - sowie der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg (Anlage 1) nach den Vorschriften des BauGB.
b)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der
Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Darüber
hinaus werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch weiterhin
Stadtspaziergänge und Informationsveranstaltungen zum Siemens Campus
stattfinden.
c)
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich