Betreff
Neu- und Umbau sowie Auflassung von Fußgängerstegen über den Röthelheimgraben
Vorlage
613/040/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der barrierefreie Umbau des Bauwerks BW 6.13 sowie der barrierefreie Neubau eines Steges im Bereich zwischen BW 6.17 und BW 6.18 soll umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauwerke BW 6.15, BW 6.17 und BW 6.18 über den Röthelheimgraben aufzulassen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Straße Am Röthelheim bieten derzeit vier Fußgängerstege die Möglichkeit zur Überquerung des Röthelheimgrabens. Zusätzlich stehen den Fußgängern und Radfahrern mit der Liebigstraße, der Zeppelinstraße, der Österreicher Straße und der Gebbertstraße weitere Querungen zur Verfügung. Die Abstände zwischen den Brücken und Stegen sind mit 50 – 100 Metern recht gering.

Bei den Fußgängerstegen wurde im Rahmen von routinemäßigen Untersuchungen Mängel bei der Verkehrssicherheit, der Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit festgestellt. Da es sich dabei um erhebliche Schäden in grundlegenden Bauteilen handelt, können die Bauwerke nicht mehr im Bestand saniert werden, sondern müssen neu gebaut oder rückgebaut werden.

Derzeit sind die Fußgängerstege aufgrund zu geringer Breiten bzw. hoher Bordsteinkanten nicht barrierefrei. Bei einem Neubau sollte die Barrierefreiheit der Bauwerke gewährleistet werden.

Um abschätzen zu können, ob und in welchem Maß die verschiedenen Stege genutzt werden, wurde Mitte März 2015 eine Spitzenstundenzählung in diesem Bereich durchgeführt. Zwischen Haydnstraße und Grazer Straße wurden an allen Brücken und Stegen die querenden Fußgänger und Radfahrer von 07:00 bis 09:00 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr erfasst. In Anlage 1 sind die Ergebnisse der Erhebung in Form der jeweiligen Spitzenstunden dargestellt. Dieser Wert zeigt an, wie viele Querungen maximal in einer Stunde die Stege passieren. Dabei wird deutlich, dass die östlichen drei Fußgängerstege verhältnismäßig wenig genutzt werden. Der Fußgängersteg im Bereich der Haydnstraße wird insbesondere zu Schulbeginn und -ende von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt. Bei den übrigen Nutzern der Stege handelt es sich vor allem um Anwohner, die zu ihrem geparkten Fahrzeug laufen. 


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Hinblick auf die durch den Umbau entstehenden Kosten und die verhältnismäßig geringe Nutzung sollen zukünftig nicht alle im Bestand vorhandenen Stege erhalten bleiben.

Das Bauwerk BW 6.13 auf Höhe der Haydnstraße soll als Schulweg bestehen bleiben und barrierefrei saniert werden. Das Bauwerk BW 6.15 kann aufgrund der Nähe zur Österreicher Straße (ca. 50 Meter) entfallen. Die Brücke Österreicher Straße, die 2006 bereits saniert wurde, ist nicht barrierefrei. Deshalb soll zwischen der Österreicher Straße und der Gebbertstraße zukünftig eine barrierefreie Querungsmöglichkeit entstehen. Auf diese Weise werden die Querungen der bisherigen Fußgängerstege BW 6.17 (Saarstraße) und BW 6.18 (Grazer Straße) auf einen Steg gebündelt und der durch die Auflassung verursachte Umweg wird möglichst gering gehalten.

Durch den Wegfall der Fußgängerstege entsteht somit ein maximaler Umweg von ca. 100 Metern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung erstellt eine Entwurfsplanung für die neu zu bauenden Fußgängerstege unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Barrierefreiheit, auf deren Basis anschließend die Umsetzung erfolgt. Die neuen Fußgängerstege sollen im Gegensatz zum Bestand, der lediglich Breiten von 1,35 bis 1,50m aufweist, mit einer nutzbaren Stegbreite von 2,20m umgesetzt werden. Die aufgelassenen Stege werden rückgebaut.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden vorerst nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 – Anzahl der Querungen zu den Spitzenstunden