Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im BWA am
17.03.2015 wurde die Vergabe zur Tragwerksplanung beschlossen. Nach der
Einspruchsfrist werden die Verträge versendet. Das neue VOF-Verfahren für die
Planer der Technischen Ausrüstung ist veröffentlicht worden. Bisher gab es 20
Anfragen, doppelt so viel wie im ersten Verfahren. Die Bewerbungsfrist endete
am 26.03.2015, die Bewerbungsgespräche sind für den 22.04.2015 vorgesehen
gewesen. Die Vergabe erfolgt im BWA im Mai 2015.
Nach wie vor werden Gespräche mit den Nutzern geführt. Bei den beteiligten Partnern gibt es
momentan folgenden Sachstand:
Die
Vertragsverhandlungen mit dem HCE sind aufgenommen worden, ein erstes Angebot
des HCE liegt vor.
Ein Vorvertrag wurde der Franconian International School
zugeleitet, so dass in Kürze eine erste schriftliche Zusage zu erwarten ist.
Hinsichtlich der Einbindung des Deutschen Alpenvereins Sektion Erlangen ergeben
sich aktuell Umplanungen, die einen eigenen Gebäudekomplex für den DAV
vorsehen. Auslöser ist hierfür eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung, die
beim DAV durch Mitgliedervoten im Rahmen der Vereinssatzung notwendig sind.
Weiterhin sind die Fördervoraussetzungen in einem eigenen Gebäude deutlich
einfacher abzuklären und zu erfüllen als in der Verschmelzung im Gebäudekomplex
der Sporthalle. Nach Aussage des DAV haben sich weiterhin in den letzten zwei
Jahren die Randbedingungen an die Anforderungen an Boulderhallen geändert. Es
stehen mittlerweile viele kommerzielle Boulderhallen in der Region zur
Verfügung, es fehlt aber an Indoor-Seilklettermöglichkeiten. Um diesen Bereich
für den DAV gegebenenfalls mit einplanen zu können, ist es notwendig, sich ohne
zeitlichen Druck damit auseinanderzusetzen. Der DAV-Komplex wird deshalb aus
dem ersten Bauabschnitt herausgelöst und wird somit in der Planung und der
zeitlichen Abfolge unabhängig auf einer eigenen Grundstücksfläche im BBGZ
angeschlossen.
Die Vorteile für den DAV ergeben sich in der zeitlichen Entkopplung, um die Finanzierung und Bezuschussung zu klären und die entsprechenden Mitgliedervoten einzuholen, sowie die Möglichkeit, die Planungen an die neuen Herausforderungen anzupassen. Synergieeffekte für die Mehrzweckräume im Hallenkomplex bleiben für den DAV für größere Veranstaltungen oder Vorträge erhalten.
Die Vorteile für die Stadt Erlangen liegen in der schnelleren Realisierung des ersten Bauabschnitts des BBGZ und in den geringeren Finanzierungskosten bzw. in der nun wegfallenden Vorfinanzierung für den Bereich des DAV.
Eine Veränderung der Ausmaße auf der Grundstücksfläche in horizontaler oder vertikaler Richtung ergeben sich für die vorgesehenen Bereiche des BBGZ mit Sporthalle, Familienzentrum, NLZ Fraunhofer Institut und DAV Zentrum nicht.
Vom Büro
Behnisch sind zwei Vorschläge für eine Neupositionierung des NLZ, DAV und des
Familienzentrums vorgelegt worden. Dem
Fraunhofer Institut sind die aktuellen Überlegungen mit der Anbindung an das
NLZ zugesandt worden. Eine
parallele Bearbeitung zum Realisierungsteil, bzw. ein Einstieg in die
Vorplanung des NLZ und des Familienzentrums erscheint hinsichtlich Baubeginn,
Anbindung und Planung der Übergänge sinnvoll.
Hinsichtlich
des Familienzentrums ergibt sich folgender Sachstand. Das jetzige Raumprogramm
sieht zwei Grundschullernstuben, ein Spielstube, eine Familienpädagogische
Einrichtung (FapE), eine Jugendsozialarbeit und eine Jugendlernstube vor. Eine
detaillierte Abstimmung findet zwischen GME und 511 statt.
Im April
soll im JHA/Stadtrat der Grundsatzbeschluss (mit Beschluss nach DA-Bau 5.3) gefasst
werden.
Für die PKW-Stellplätze gibt es inzwischen mehrere Optionen. Es können Parkplätze der Uni in der Staudtstraße genutzt werden..
In einem der letzten Unikontaktgespräche zwischen der Stadt Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität wurde über die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten von Einrichtungen der FAU bei Großereignissen im BBGZ (z.B. Heimspiele HC Erlangen) gesprochen. Dabei wurde durch die FAU die grundsätzliche Bereitschaft gezeigt, insbesondere an Wochenenden die Parkflächen in der näheren Umgebung des BBGZ unter noch zu vereinbarenden Voraussetzungen nutzen zu können. Für Nutzungsüberlassungen an die Stadt bzw. ihre Besucher des BBGZ bedarf es des Abschlusses einer Nutzungs-/Gestattungsvereinbarung, die im Detail festgelegt werden muss.
Es wird dabei deutlich, dass ein großes Maß an Verkehrsentlastung über eine Anfahrt der Besucher des BBGZ mit PKWs aus Süden und Osten möglich wäre.
Zum Zeitplan gibt es folgende Aussage: Trotz der Verschiebung des
VOF-Verfahrens der TA-Planung bleibt der bisherige Grobzeitplan mit einem
möglichen Baubeginn Anfang/Frühjahr
2016 bestehen. Mit Einstieg in die Vorentwurfsplanung wird das Büro Behnisch einen detaillierten Zeitplan aufstellen.