Betreff
Aktueller Sachstand Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum
Vorlage
52/053/2015
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im BWA am 17.03.2015 wurde die Vergabe zur Tragwerksplanung beschlossen. Nach der Einspruchsfrist werden die Verträge versendet. Das neue VOF-Verfahren für die Planer der Technischen Ausrüstung ist veröffentlicht worden. Bisher gab es 20 Anfragen, doppelt so viel wie im ersten Verfahren. Die Bewerbungsfrist endete am 26.03.2015, die Bewerbungsgespräche sind für den 22.04.2015 vorgesehen gewesen. Die Vergabe erfolgt im BWA im Mai 2015.

Nach wie vor werden Gespräche mit den Nutzern geführt. Bei den beteiligten Partnern gibt es momentan folgenden Sachstand:

Die Vertragsverhandlungen mit dem HCE sind aufgenommen worden, ein erstes Angebot des HCE liegt vor.

Ein Vorvertrag wurde der Franconian International School zugeleitet, so dass in Kürze eine erste schriftliche Zusage zu erwarten ist.
Hinsichtlich der Einbindung des Deutschen Alpenvereins Sektion Erlangen ergeben sich aktuell Umplanungen, die einen eigenen Gebäudekomplex für den DAV vorsehen. Auslöser ist hierfür eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung, die beim DAV durch Mitgliedervoten im Rahmen der Vereinssatzung notwendig sind. Weiterhin sind die Fördervoraussetzungen in einem eigenen Gebäude deutlich einfacher abzuklären und zu erfüllen als in der Verschmelzung im Gebäudekomplex der Sporthalle. Nach Aussage des DAV haben sich weiterhin in den letzten zwei Jahren die Randbedingungen an die Anforderungen an Boulderhallen geändert. Es stehen mittlerweile viele kommerzielle Boulderhallen in der Region zur Verfügung, es fehlt aber an Indoor-Seilklettermöglichkeiten. Um diesen Bereich für den DAV gegebenenfalls mit einplanen zu können, ist es notwendig, sich ohne zeitlichen Druck damit auseinanderzusetzen. Der DAV-Komplex wird deshalb aus dem ersten Bauabschnitt herausgelöst und wird somit in der Planung und der zeitlichen Abfolge unabhängig auf einer eigenen Grundstücksfläche im BBGZ angeschlossen.

Die Vorteile für den DAV ergeben sich in der zeitlichen Entkopplung, um die Finanzierung und Bezuschussung zu klären und die entsprechenden Mitgliedervoten einzuholen, sowie die Möglichkeit, die Planungen an die neuen Herausforderungen anzupassen. Synergieeffekte für die Mehrzweckräume im Hallenkomplex bleiben für den DAV für größere Veranstaltungen oder Vorträge erhalten.

Die Vorteile für die Stadt Erlangen liegen in der schnelleren Realisierung des ersten Bauabschnitts des BBGZ und in den geringeren Finanzierungskosten bzw. in der nun wegfallenden Vorfinanzierung für den Bereich des DAV.

Eine Veränderung der Ausmaße auf der Grundstücksfläche in horizontaler oder vertikaler Richtung ergeben sich für die vorgesehenen Bereiche des BBGZ mit Sporthalle, Familienzentrum, NLZ Fraunhofer Institut und DAV Zentrum nicht.

Vom Büro Behnisch sind zwei Vorschläge für eine Neupositionierung des NLZ, DAV und des Familienzentrums vorgelegt worden. Dem Fraunhofer Institut sind die aktuellen Überlegungen mit der Anbindung an das NLZ zugesandt worden. Eine parallele Bearbeitung zum Realisierungsteil, bzw. ein Einstieg in die Vorplanung des NLZ und des Familienzentrums erscheint hinsichtlich Baubeginn, Anbindung und Planung der Übergänge sinnvoll.

Hinsichtlich des Familienzentrums ergibt sich folgender Sachstand. Das jetzige Raumprogramm sieht zwei Grundschullernstuben, ein Spielstube, eine Familienpädagogische Einrichtung (FapE), eine Jugendsozialarbeit und eine Jugendlernstube vor. Eine detaillierte Abstimmung findet zwischen GME und 511 statt.

Im April soll im JHA/Stadtrat der Grundsatzbeschluss (mit Beschluss nach DA-Bau 5.3) gefasst werden.

Für die PKW-Stellplätze gibt es inzwischen mehrere Optionen. Es können Parkplätze der Uni in der Staudtstraße genutzt werden..

In einem der letzten Unikontaktgespräche zwischen der Stadt Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität wurde über die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten von Einrichtungen der FAU bei Großereignissen im BBGZ (z.B. Heimspiele HC Erlangen) gesprochen. Dabei wurde durch die FAU die grundsätzliche Bereitschaft gezeigt, insbesondere an Wochenenden die Parkflächen in der näheren Umgebung des BBGZ unter noch zu vereinbarenden Voraussetzungen nutzen zu können. Für Nutzungsüberlassungen an die Stadt bzw. ihre Besucher des BBGZ bedarf es des Abschlusses einer Nutzungs-/Gestattungsvereinbarung, die im Detail festgelegt werden muss.

Es wird dabei deutlich, dass ein großes Maß an Verkehrsentlastung über eine Anfahrt der Besucher des BBGZ mit PKWs aus Süden und Osten möglich wäre.

Zum Zeitplan gibt es folgende Aussage: Trotz der Verschiebung des VOF-Verfahrens der TA-Planung bleibt der bisherige Grobzeitplan mit einem möglichen Baubeginn Anfang/Frühjahr

2016 bestehen. Mit Einstieg in die Vorentwurfsplanung wird das Büro Behnisch einen detaillierten Zeitplan aufstellen.