Betreff
Sanierung der Straßenbrücke über die Gleisanlage im Zuge Pappenheimer Straße (BW 8.22)
Beschluss nach DA Bau
Vorlage
66/063/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll wie in der Begründung
beschrieben saniert werden.

 

Folgende Pläne werden ausgehängt:            Sanierungsplan


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Bauwerkssanierung der Brücke im Zuge der Pappenheimer Straße wird bei dem genannten Bauwerk die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bauwerk wird entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten individuellen Schäden saniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Brücke im Zuge der Pappenheimer Straße über die Gleisanlage befindet in der Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen. Das Bauwerk wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich gemäß der im Jahr 2014 durchgeführten Einfachprüfung ein ausreichender Zustand. Maßgeblich für den ausreichenden Zustand sind vor allem die fehlenden passiven Schutzeinrichtungen an der anbaufreien Straße sowie die massiven Schäden an den Kappen und an der Brückenfahrbahn sowie an der Brückenabdichtung. Zusätzlich sind an der Betonoberfläche der Widerlager und der Flügel etliche poröse, minderfeste Bereiche vorhanden.

Um das Bauwerk instand zu setzen, ist beabsichtigt die Bauwerksabdichtung im Fahrbahnbereich inkl. Randprofil sowie die beiden Brückenkappen zu erneuern. Dabei werden die beiden 1,50 m breiten Brückenkappen auf eine Breite von 1,80 m verbreitert, um so die gemäß der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen (RPS) jeweils erforderliche einfache Distanzschutzplanke einschließlich eines neuen Geländers installieren zu können. Dies wurde bereits bei der im weiteren Verlauf der Pappenheimer Straße vorhandenen Brücke über die Aurach im Jahr 2013 durchgeführt. Des Weiteren werden die porösen, minderfesten Bereiche an den Betonoberflächen der Widerlager und der Flügel entfernt und wieder aufgeholt.

Die Maßnahme wird unter einer halbseitigen Sperrung der Pappenheimer Straße baulich umgesetzt. Eine Auswirkung auf die verkehrlichen Einschränkungen in der Martinsbühler Straße ist durch diese Maßnahme nicht gegeben.

Für die im beiliegenden Plan dargestellten Sanierungsmaßnahme ergibt sich gemäß einer groben Kostenannahme Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 300.000,- €.

Die Maßnahme soll ab August 2015 im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme in der Kraftwerkstraße an dem Bauwerks BW 1.10 baulich umgesetzt werden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

300.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

        nicht veranlasst

                                veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                              10.4.2015      gez. i.A. Grasser


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Detailkappenplan (Anlage 2)