Schronfeld 88a / Lange Zeile; Fl.-Nrn. 2681, 2693/1;
Az.: 2015-15-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben
hervor?)
Bebauungsplan: |
143 |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet
(MI) |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
Überschreitung
von Grundflächen-/Geschossflächenzahl; Geschossanzahl; südliche
Baugrenze |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Das Vorhaben liegt im Stadtteil Sieglitzhof an der Gabelung von Schronfeld und Lange Zeile. Der bestehende zweigeschossige Satteldachbau soll abgerissen werden und durch einen dreigeschossigen Neubau mit zurückgesetztem Sattelgeschoss (8 Wohneinheiten) ersetzt werden. Die notwendigen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen.
Das Bauvorhaben bedarf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Grundflächenzahl (GRZ 0,66 statt festgesetzt 0,3), Geschossflächenzahl (GFZ 1,29 statt festgesetzt 0,9), Geschossanzahl (IV statt festgesetzt III) und der südlichen Baugrenze (Überschreitung ca. 4,20 m x 12,50 m).
Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben befürwortet, da städtebaulich keine Bedenken bestehen, die Befreiungen zu erteilen. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Baukunstbeirates am 19.03.2015 behandelt. Die Baumasse, Fluchten und Höhenausbildung des Entwurfs werden in der vorgeschlagenen Form befürwortet.
Die nachbarschützenden Bestimmungen des Abstandsflächenrechts werden eingehalten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Nachbarbeteiligung: Ja, bis auf zwei Miteigentümer haben alle zugestimmt.
Anlage: Lageplan