DA Bau-Beschluss der Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten
Entwurfsplanung zum Ausbau der
Mönaustraße zwischen Ligusterweg und Rudeltplatz
1 Lageplan M 1: 500 Unterlage 2-1506.1E
2 Regelquerschnittspläne M 1: 50 Unterlagen 2-1506.4.1, 4.2E
1 Höhenplan M 1: 500/50 Unterlagen 2-1506.3E
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Mönaustraße soll im Bereich zwischen der Einmündung Ligusterweg und dem Rudeltplatz ausgebaut werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des
Bebauungsplanes Nr. 410 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den
Bereich der Mönaustraße zwischen der Eimündung des Ligusterweges und dem
Rudeltplatz erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die bestehende Straßenbeleuchtung in der Mönaustraße wird an die neue Straßengeometrie angepasst und im Zuge des Straßenausbaus wird das Kabelnetz der Straßenbeleuchtung erweitert. Um die Querungshilfe bei der Einmündung Mönaustraße / Lindnerstraße regelkonform auszuleuchten, wird eine zusätzliche Leuchtstelle errichtet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Die Baudurchführung soll von Juli bis September 2015 erfolgen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
220.000,- € |
bei IPNr.: 541.502 (Straße) und |
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bei IPNr.: 541.510 (GW + Parkplätze) |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Jährliche
Unterhaltskosten: |
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Straßenbau: |
ca. 2.000,- € |
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Korrespondierende
Einnahmen |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.502 und 541.510
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
10.4.2015 gez. i.A. Grasser
Anlagen: Anlage
1 - Übersichtsplan
Anlage 2 -
Lageplan