Betreff
Ausbau der Mönaustraße zwischen Ligusterweg und Rudeltplatz
DA Bau-Beschluss der Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/061/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der
Mönaustraße zwischen Ligusterweg und Rudeltplatz

 

  1 Lageplan                            M 1:     500                 Unterlage      2-1506.1E

  2 Regelquerschnittspläne     M 1:     50                   Unterlagen    2-1506.4.1, 4.2E

  1 Höhenplan                         M 1:     500/50            Unterlagen    2-1506.3E

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Mönaustraße soll im Bereich zwischen der Einmündung Ligusterweg und dem Rudeltplatz ausgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 410 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Bereich der Mönaustraße zwischen der Eimündung des Ligusterweges und dem
Rudeltplatz erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die bestehende Straßenbeleuchtung in der Mönaustraße wird an die neue Straßengeometrie angepasst und im Zuge des Straßenausbaus wird das Kabelnetz der Straßenbeleuchtung erweitert. Um die Querungshilfe bei der Einmündung Mönaustraße / Lindnerstraße regelkonform auszuleuchten, wird eine zusätzliche Leuchtstelle errichtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Die Baudurchführung soll von Juli bis September 2015 erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

220.000,- €

bei IPNr.: 541.502 (Straße) und

 

 

bei IPNr.: 541.510 (GW + Parkplätze)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Jährliche Unterhaltskosten:

 

 

Straßenbau:

ca. 2.000,- €

 

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.502 und 541.510

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    10.4.2015 gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtsplan
                        Anlage 2 - Lageplan