1. Der Bestandsbericht 2015 zur Situation der Kindertagesbetreuung in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung die im Bestandsbericht aufgeführten Daten als Planungsgrundlage heranzuziehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Das Verfahren der Bedarfsplanung ist durch Handreichung[1] des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration normiert
und umfasst zwingend vier Schritte: Bestandsfeststellung, Bedürfniserhebung,
Bedarfsfeststellung, Anerkennung der bedarfsnotwendigen Plätze.
Im Zuge des geschilderten Verfahrens ist es die Aufgabe der
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Daten der Bestandserfassung dienen als Grundlage der weiteren
Fortschreibung der Bedarfsplanung.
[1]
Bay. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen „Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung“.
München 2006
Anlagen: