Betreff
Erneuerung des Orchesterhubpodiums im Markgrafentheater
Vorlage
44/014/2015/1
Aktenzeichen
44/T. 1259
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Dringlichkeit der Erneuerung des Orchesterhubpodiums am Markgrafentheater in der Spielzeitpause 2015 wird anerkannt und im beschriebenen Umfang (Genehmigungsplanung Variante 1) verbunden mit erwarteten Kosten in Höhe von 250.000 € als notwendig erachtet. Davon wurden 120.000 € bereits mit 44/063/2013 bewilligt. Die Ausführung der seit 2014 laufenden Maßnahme ist umgehend umzusetzen.

 

Referat IV und Amt 44/Theater haben nach ausführlicher Prüfung festgestellt, dass eine Deckung der vom Planer ermittelte Kostensteigerung in Höhe von 130.000 € aus Investitionsmitteln im
Referatsrahmen oder aus dem Sachmittelbudget nicht möglich ist.

Die Finanzierung wird innerhalb der Verwaltung entsprechend Ziff. 5 geregelt.

 

Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme aus FAG-Mitteln der Regierung Mittelfranken sowie die von dort bereits vorliegende Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns werden zur Kenntnis genommen. (Erläuterungen siehe 5. Haushaltsmittel)

 

Das Amt 44/Theater wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Fördermittel an die
Regierung Mittelfranken zu stellen.

 

Diese Beschlussvorlage ersetzt 44/014/2015, die am 3. März im KFA behandelt wurde.


Das Markgrafentheater hat, mit Ausnahme des Orchesterpodiums, keine mechanisierte

Untermaschinerie und ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes täglich auf dessen
Verfahrbarkeit angewiesen. Das bestehende Hubpodium aus dem Jahre 1987 erlaubt keinen Personentransport, die hydraulische Antriebstechnik hat die Betriebsdauer vergleichbarer
Anlagen überschritten. Die Sicherheitstechnik und die Nutzungsmöglichkeiten entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik bzw. den betrieblichen Anforderungen. Die
Dokumentation des Stahlbaus und der Antriebsmechanik ist nicht mehr vorhanden.

 

Um diese sicherheitstechnisch bedenkliche und betrieblich ungenügende Situation zu
beseitigen, soll in der Spielzeitpause in der Zeit vom 20. Juli 2015 bis 20. August 2015 (siehe Rahmenterminplan) der Antrieb des Orchesterpodiums mit Steuerung erneuert werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der bestehende Antrieb mit zugehöriger Steuerung wird demontiert. Das Orchesterpodium
erhält einen neuen, geregelten elektromechanischen Antrieb mit zugehöriger Steuerungs-anlage. Das überarbeitete Podium erlaubt den Transport von Personen zu betriebstechnischen und zu szenischen Zwecken gemäß DIN 56950-1.

Der Stahlbau inklusive der Führungen wird überarbeitet und nachdokumentiert. Die

technischen Schutzmaßnahmen werden entsprechend der Nutzung ergänzt.

Organisatorische Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Konstruktion berücksichtigt.

Eine geregelte Podienfahrt ist möglich, das Podium kann in jede beliebige Zwischenposition verfahren werden. Die Hubgeschwindigkeit wird erhöht.

 

3.   Zur Abweichung von der ursprünglichen Kostenplanung

 

Die erste Kostenschätzung, die unter hohem Zeitdruck im Herbst 2013 erfolgte, bezog sich nur darauf, den Antrieb des vorhandenen Orchesterpodiums auszutauschen. Das Planungsbüro zeigte auf, dass dabei einige Problematiken sowie wirtschaftliche Aspekte nicht einbezogen waren. So hatte die anbietende Firma damit kalkuliert, verschiedene Teile der alten Steuerung wiederzuverwenden. Dadurch würde jedoch die Herstellerverantwortung/-Haftung außer Kraft gesetzt, was für die Stadt fatale Folgen haben könnte. Auch ist eine notwendige Dokumen-tation der Anlage nur bei Neuteilen möglich. Darüber hinaus enthielt die Kostenschätzung keine anfallenden Nebenkosten wie Trockenbauarbeiten, Statik und Planungsbüro.

 

Außerdem empfiehlt das Planungsbüro, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit gegenüber der ursprünglichen Planung folgende Posten ergänzend aufzunehmen:

     Erneuerung des Bühnenholz-Bodens auf dem Orchestergraben

        Bei der Erneuerung des Bühnenbodens vor wenigen Jahren konnte der Orchestergraben nicht berücksichtigt werden, da Bühnenniveau und Orchesterpodium schwer auf eine
Ebene zu bringen sind (kein stufenloser Hub des derzeitigen Orchesterpodiums).

     Statik der Plattform bescheinigen lassen (Es ist derzeit keine Dokumentation vorhanden.)

     Sicherheitsanforderungen optimieren, wie zum Beispiel automatisiertes Lichtzeichen für „Bühne fährt“, gesicherte Einstiegsklappe, Anbringen von Schutzkontaktleisten an allen Scher-Kanten, Anbringen von Schutzblenden, Auslegung für Personentransport

 

Im Kultur- und Freizeitausschuss am 4. März wurden das Planungsbüro und das Theater
aufgefordert, zu überprüfen, ob durch Verzicht auf oben aufgeführte empfohlene zusätzliche Posten wesentliche Einsparmöglichkeiten erzielt werden können.

 

Im Ergebnis sind in der „Spar“-Variante Kostenreduzierungen in Höhe von ca. 25.000 € möglich. Dazu gehören neben ca. 2.000 € für das Planungsbüro folgende Posten:

 

a)    Wiederverwenden der alten Steuerung

b)   keine Ermöglichung von Personentransport (hier tritt die szenische Gestaltungsmöglichkeit
weit zurück hinter die dringend benötigte Arbeitserleichterung für die Bühnentechnik!)

c)    Einsparungen bei arbeitserleichternden Maßnahmen

d)   kein stufenloses Verfahren, Erhalt des unbefriedigenden Status quo

 

zu a) Einsparungen durch Wiederverwenden der alten Steuerung

Die Wiederverwendung der alten Steuerung ist NUR durch den ursprünglichen Errichter der
alten Steuerungsanlage möglich. Eine Ausschreibung muss aber für alle Anbieter offen gehalten werden, damit ein fairer Wettbewerb zustande kommen kann. Die Anlage muss deshalb inklusive einer neuen Steuerung ausgeschrieben werden.

 

Die Nutzung der alten Steuerung kann aber durch ein Nebenangebot dieser ursprünglichen Firma erreicht werden. Allerdings müsste die Ausschreibung die Bedingung äußern, dass der Hersteller in jedem Fall die vollständige Herstellerverantwortung für die komplette Anlage übernimmt. Es ist fraglich, ob die betreffende Firma dieses Wagnis eingeht.

 

Das Produktsicherheitsgesetz legt dazu fest: Der Hersteller haftet bei Unfällen, die durch ein Fehlverhalten der maschinentechnischen Anlage entstehen. Diese Herstellerverantwortung
erlischt, sobald gebrauchte Teile in der Anlage verwendet werden. Die Verantwortung geht dann auf den Betreiber über. Diese Verantwortung kann das Theater  nicht übernehmen, auch nicht  mit dem ausdrücklichen Wunsch der Stadt Erlangen. (Achtung: hier geht es nicht um Fragen der Gewährleistung, die auch bei einer neuen Steuerung nach 2 Jahren erloschen ist.)

 

zu b) Einsparungen indem ein Personentransport nicht berücksichtigt wird:

Neben schwerwiegenden künstlerischen Eingriffen, würde auch folgende Situation entstehen: Für die Techniker bedeutet ein Transport auf dem Hubpodest ohne personelle Begleitung, dass bei jeder einzelnen Transportfahrt erstens die Ladung gesichert werden muss und zweitens die Schiebetrennwand zwischen Unterbühne und Orchestergraben verschlossen werden muss, und dann nach Verfahrung, bei der der Bediener einen Umweg über die Treppe läuft, die Befestigung der Ladung wieder gelöst werden muss. Dies würde den Arbeitsablauf massiv stören.

Der Fachplaner schreibt wohlwissend dazu: Diese sehr umständliche Arbeitsweise reizt den Bediener (Bühnentechniker) dazu, das Verbot der Personenbeförderung zu missachten. Technisch kann eine Mitfahrt nicht verhindert werden.

 

zu c) Einsparungen bei arbeitserleichternden Maßnahmen:

Im Sinne von „gesund alt werden bei der Stadt“ wäre es fahrlässig, bei einem derartig großen Projekt nicht auch die Gesundheit der Mitarbeiter zu bedenken. Mit dieser Einsparung müssten Tag für Tag große Lasten angehoben werden: beim Einhängen von Blenden, Ausheben von seitlichen Einlegern, Auf- und Abbauen von Stühlen (derzeit kann ein bestuhltes Podium nicht verfahren werden; die 3. Sitzreihe muss dafür komplett ausgebaut werden).

 

zu d) Einsparung durch Verzicht auf stufenloses Verfahren des Orchesterhubpodiums:

Dadurch könnte das Orchesterhubpodest aus sicherheitstechnischen Gründen nur auf bestimmten Positionen betreten werden; es wäre auf den Status quo mit 3 Positionen festgelegt.

 

Angesichts der geringen Höhe der möglichen Einsparung durch Verzicht auf wichtige und zeitgemäße Ertüchtigungen bittet das Theater dringend darum, die von Planungs-büro Skena und der Technischen Leitung empfohlene Variante zu beschließen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 250.000

bei IPNr.: 261.351

 

5.    Haushaltsmittel

                                 in Höhe von 120.000 € sind vorhanden im Budget des Theaters
auf Kst 440090 / KTr 26110044 / Sk 521112

                                 in Höhe von 130.000 € werden abzüglich der FAG-Fördermittel aus Bauunterhaltsmitteln vorfinanziert und 2016 von Amt 44 erstattet.

auf Kst 922546 / KTr 26110024 / Sk 521112

                         sind nicht vorhanden

 

In Gesprächen mit der Regierung von Mittelfranken ist es dem Theater gelungen, eine grundsätz-liche Fördermöglichkeit aus FAG-Mitteln in Erfahrung zu bringen. Gleichzeitig wurde bereits einem Antrag auf vorgezogenen Maßnahmebeginn (sogen. „Unbedenklichkeitszusage“) stattgegeben. Auch wenn dies noch keine verbindliche Förderzusage darstellt, würde sich das Defizit im Förderfall auf 60.000 Euro verringern. Für diesen Betrag sagt Referat VI eine Vorfinanzierung aus Bau-unterhaltsmitteln zu. Das Theater wird beauftragt, diesen Betrag in den Wirtschaftsplan für 2016 einzustellen und dann dem GME zu erstatten.


Anlagen: