Die Besetzung erfolgt gemäß den Vorschlägen in der Sitzung
des Erlanger Stadtrates am
26. März 2015 durch die einzelnen Fraktionen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Stadt Erlangen nimmt ihr Vertretungsrecht in der Vollversammlung des
Bayerischen Städtetages in Anspruch.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verfügt in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen. Die Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am 22. und 23. Juli 2015 spätestens zum 10. April 2015 benannt werden.
Nach
der Satzung des Bayerischen Städtetages hat die Stadt Erlangen mit
105.624 Einwohnern in der Vollversammlung 3 Stimmen (1 Stimme pro angefangene
50.000 Einwohner; Stichtag: 31.12.2013).
Darüber
hinaus ist Herr berufsmäßiger Stadtrat Dr. Dieter Rossmeissl als Vorsitzender
des
Kulturausschusses des Bayerischen Städtetages ebenfalls Vertreter für die Stadt
Erlangen in Passau. Dies geht jedoch nicht zu Lasten der drei o.g. Stimmen.
Bislang wurde die Stadt Erlangen von folgenden Personen vertreten:
- Oberbürgermeister Dr. Florian Janik
- Stadtratsmitglied Dr. Kurt Höller (CSU)
- Stadtratsmitglied Frau Barbara Pfister (SPD)
Es
wird vorgeschlagen, dass die Besetzung für die Vollversammlung des Bayerischen
Städtetages anhand der Vorschläge der Fraktionen in der Sitzung des Erlanger
Stadtrates am
26. März 2015 vorgenommen und beschlossen wird.
- (Namen bitte hier eintragen)
- (Namen bitte hier eintragen)
- (Namen bitte hier eintragen)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der
beschlossene Stadtratsbeschluss wird umgesetzt. Die Meldung an den Bayerischen
Städtetag erfolgt bis zum 10. April 2015 durch das Bürgermeisteramt der Stadt
Erlangen
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: