Betreff
Änderung der Benutzungsordnung und der Verwaltungsrichtlinien für die Volkshochschule Erlangen
Vorlage
43/014/2015
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Benutzungsordnung (Anlage 1) sowie die Verwaltungsrichtlinien für die Volkshochschule Erlangen (Anlage 2) sollen entsprechend der genannten Änderungen neu gefasst werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Benutzungsordnung regelt die Beziehung zwischen den Teilnehmerinnen sowie Teilnehmern und der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:

 

Die Hörervertretung soll zukünftig nur noch alle zwei Jahre gewählt werden.

 

Seit dem 01.02.2014 ist das neue europaweite SEPA-Lastschriftverfahren in Kraft getreten. Die vhs hat auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt und zieht die Entgelte i. d. R. in diesem SEPA-Lastschriftverfahren ein.

 

Die Ermäßigungen für sogenannte Vielbucherinnen und Vielbuchern wurden bisher nicht gewährt. Diese Ermäßigungsart soll daher gestrichen werden.

 

Die reguläre Rücktrittsfrist soll von zehn auf kundenorientierte sieben Tage verkürzt werden.

 

Sprachprüfungen werden von der vhs Erlangen als Prüfungskompetenzzentrum in Kooperation durchgeführt. Daher gelten für Sprachprüfungen gesonderte Rücktrittsbedingungen, die im jeweiligen vhs-Programmheft veröffentlicht werden.

 

Die Verwaltungsrichtlinien regeln die organisatorischen Abläufe innerhalb der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:

 

Die Dozentenschaft trifft sich wie bisher auch einmal jährlich, lediglich die Wahl für die Dozentenvertretung finden i. d. R. alle zwei Jahr statt.

 

Die Satzungsänderung der Volkshochschule Erlangen wurde mit Stadtratsbeschluss Vorlagen-
nr. 30-R/027/2015 vom 30.04.2015 einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass die Zuständigkeiten der Direktorin/des Direktors zukünftig in den vhs-Verwaltungs-richtlinien geregelt werden. § 3 der Verwaltungsrichtlinien wurde daher neu gefasst, § 4 entfällt zukünftig.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage_1_Gegenüberstellung_vhs_Benutzungsordnung_Stand_11062015
Anlage_2_Gegenüberstellung_vhs_Verwaltungsrichtlinien_Stand_11062015