Die Benutzungsordnung (Anlage 1) sowie die Verwaltungsrichtlinien für die Volkshochschule Erlangen (Anlage 2) sollen entsprechend der genannten Änderungen neu gefasst werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Benutzungsordnung regelt die Beziehung zwischen den Teilnehmerinnen sowie Teilnehmern und der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Die Hörervertretung soll zukünftig nur noch alle zwei Jahre gewählt werden.
Seit dem 01.02.2014 ist das neue europaweite SEPA-Lastschriftverfahren in Kraft getreten. Die vhs hat auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt und zieht die Entgelte i. d. R. in diesem SEPA-Lastschriftverfahren ein.
Die Ermäßigungen für sogenannte Vielbucherinnen und Vielbuchern wurden bisher nicht gewährt. Diese Ermäßigungsart soll daher gestrichen werden.
Die reguläre Rücktrittsfrist soll von zehn auf kundenorientierte sieben Tage verkürzt werden.
Sprachprüfungen werden von der vhs Erlangen als Prüfungskompetenzzentrum in Kooperation durchgeführt. Daher gelten für Sprachprüfungen gesonderte Rücktrittsbedingungen, die im jeweiligen vhs-Programmheft veröffentlicht werden.
Die Verwaltungsrichtlinien regeln die organisatorischen Abläufe innerhalb der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Die Dozentenschaft trifft sich wie bisher auch einmal jährlich, lediglich die Wahl für die Dozentenvertretung finden i. d. R. alle zwei Jahr statt.
Die
Satzungsänderung der Volkshochschule Erlangen wurde mit Stadtratsbeschluss
Vorlagen-
nr. 30-R/027/2015 vom 30.04.2015 einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss
wurde festgelegt, dass die Zuständigkeiten der Direktorin/des Direktors
zukünftig in den vhs-Verwaltungs-richtlinien geregelt werden. § 3 der
Verwaltungsrichtlinien wurde daher neu gefasst, § 4 entfällt zukünftig.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage_1_Gegenüberstellung_vhs_Benutzungsordnung_Stand_11062015
Anlage_2_Gegenüberstellung_vhs_Verwaltungsrichtlinien_Stand_11062015