Betreff
Organisatorische Überprüfung des Bedarfs in der Sing- und Musikschule (Abt. 474)
Vorlage
11/045/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Der organisatorische Bedarf für 0,38 VZÄ in der Abteilung Sing- und Musikschule wird anerkannt. Die in der Haushaltssitzung des Stadtrats am 22.01.2015 geschaffenen Planstellenanteile können somit nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung besetzt werden. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Haushaltssitzung des Stadtrates am 22.01.2015 wurde die Neuschaffung von 0,38 VZÄ für die Abteilung Sing- und Musikschule, unter Vorbehalt einer Bedarfsprüfung, beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt eine Bedarfsprüfung durchzuführen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den letzten Jahren hat sich das Angebots- und Aufgabenspektrum der Sing- und Musikschule enorm erweitert. Alleine das wöchentliche Unterrichtsangebot wurde um 30 Stunden erhöht.

Der Vergleich mit anderen bayerischen kommunalen Musikschulen lässt ebenfalls im Verwaltungsbereich der Sing- und Musikschule einen Entwicklungsbedarf erkennen.

 

Musikschule

Schülerzahl

Unterrichtsstunden

(Woche)

Verwaltungsmitarbeiter
(Stunden)

Stadt Neu-Ulm

1.108

684

39

Stadt Freising

1.127

556

30

 

 

 

 

Kreis Tirschenreuth

1.166

594

78

Stadt Bamberg

1.272

663

94

 

 

 

 

Stadt Ingolstadt

1.633

713

54

Stadt Erlangen

2.124

555

39

 

 

 

 

Stadt Augsburg

2.155

948

97

Stadt Nürnberg

3.377

1.183

114

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Erledigung der laufenden Aufgaben im Verwaltungsbereich der Sing- und Musikschule reichen die derzeitigen personellen Ressourcen nicht aus, so dass eine Stellenschaffung in Höhe von 0,38 VZÄ durch die Verwaltung bestätigt wird.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

16.500.€

bei Sachkonto:

Folgekosten:

16.500 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 110090/KTr 11120011/Sk 501301       

                   sind nicht vorhanden